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Samsung-Fernseher im Visier: Jetzt schreitet das Kartellamt ein

Großer Bildschirm, schickes Design: der 65RU8009 macht was her (© Samsung)

Bei seinen Smart-TVs nervt Samsung seine Kunden zunehmend mit Werbung, die teils die Hälfte des Fernsehers bedecken. Nun hat sich das Kartellamt der Sache angenommen und sich auf die Seite der Nutzer geschlagen. Die Werbung stelle eine „unzumutbare Belästigung“ dar, so das eindeutige Urteil. Hat Samsung es jetzt endlich verstanden?

 
Samsung Electronics
Facts 

Kartellamt: Samsungs Werbung belästigt Kunden

Seit einiger Zeit häufen sich Berichte von Besitzern eines Smart-TV von Samsung. Der Fernseher würde im Menü viel zu viel Werbung einblenden, die sich zumindest teilweise über die Hälfte des Bildschirms erstreckt. Die Kritik an Samsungs Verhalten ist auch deswegen weit verbreitet, weil Kunden mitunter einen vierstelligen Betrag für ihren Smart-TV auf den Tisch gelegt haben. Hier herrscht wenig überraschend kein Verständnis darüber, dass der Hersteller sie zusätzlich noch mit Werbung nervt. Abschalten lässt sich die Werbung nicht.

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Nun hat sich das Bundeskartellamt näher mit der Sache beschäftigt und ist zu einem eindeutigen Urteil gekommen. Samsungs Vorgehen stelle „in dieser Form eine unzumutbare Belästigung“ dar, wie ein Sprecher der Behörde gegenüber dem Spiegel erläutert. Es handele sich um unlauteren Wettbewerb. In dem entsprechenden Paragrafen heißt es unmissverständlich: „Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

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So sieht die Werbung auf Samsungs Smart-TV aus:

Der externe Inhalt kann nicht angezeigt werden.

Smart-TV mit Werbung: Lenkt Samsung jetzt ein?

Eine Anfrage des Spiegels hat Samsung bislang nicht beantwortet. Ob es hier in nächster Zeit Bewegung geben wird, ist eher unwahrscheinlich. Organisationen wie die Wettbewerbszentrale oder andere Verbraucherverbände haben sich nach Angabe des Bundeskartellamts noch nicht beschwert. Nur dann könne die Behörde auch aktiv werden und möglicherweise ein Bußgeld androhen, heißt es.

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Zu den gleichen Vorwürfen hatte Samsung im Frühjahr 2020 Stellung bezogen: „Dein Fernsehgenuss wird während des laufenden Programms also nicht getrübt“, hieß es bei Twitter, was einen Sturm der Entrüstung nach sich zog.

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