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Smart-TVs in der Kritik: Bundesbehörde kritisiert Hersteller - aus gutem Grund

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„Schwerwiegende Transparenzmängel“ wirft das Bundeskartellamt den Smart-TV-Herstellern vor, die ihre Geräte auf dem deutschen Markt anbieten. Die Kritik bezieht sich dabei vor allem auf einen Aspekt: Datenschutz.

Bundeskartellamt: Smart-TVs verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung

In einem neu vorgelegten Bericht kritisiert das Bundeskartellamt Hersteller von Smart-TVs: Diese würden Nutzer vorab nicht ordnungsgemäß über den Umgang mit ihren Daten informieren, fasst Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, den Bericht zusammen. Dass Smart-TVs Daten über das Nutzungsverhalten der Kunden sammeln, ist in der Industrie längst kein Geheimnis mehr.

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Neben den Fernsehgewohnheiten können Smart-TVs laut dem Bericht Daten zur App-Nutzung und zum Surf- und Klickverhalten, aber auch biometrische Daten wie die Stimme eines Users erfassen. Nutzer können die Datensammlung durch gewisse Einstellungen verhindern, räumt der Bericht ein. Doch sei es „nicht oder nur mit großem Aufwand“ möglich, sich vor dem Kauf eines Smart-TVs entsprechend über die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Hersteller zu informieren.

Diese Datenschutzbestimmungen ziehen nun besonders die Kritik des Kartellamts auf sich: „Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen“, heißt es in dem Bericht. Auch die Software mancher Geräte steht in der Kritik.

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Smart-TVs: Kritik auch für Softwarepolitik

Das Kartellamt macht in seinem Bericht auch darauf aufmerksam, dass bei vielen Geräten nicht klar sei, wie lange Hersteller entsprechende Software-Updates nachliefern werden. Solche Updates seien aber notwenig, um langfristig einen sicheren Umgang mit den Nutzerdaten zu gewährleisten.

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Bei den Forderungen an die Politik, die das Kartellamt aus dem Bericht ableitet, steht die Kundeninformation im Vordergrund: „Verbraucher sollten noch besser und zielgerichteter über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet of Things-Geräten insgesamt informiert und aufgeklärt werden“, heißt es darin. Kunden sollten zudem einen gesetzlichen geregelten Anspruch auf Software-Updates haben. Und: Durch Bildsymbole sollte es Verbrauchern „leichter gemacht werden, Datenschutzstandards bei einer Kaufentscheidung zu berücksichtigen.“

Das Kartellamt hatte die Untersuchung bereits im Dezember 2017 eingeleitet und dabei rund 20 Hersteller berücksichtigt, die auf dem deutschen Markt für Smart-TVs vertreten sind.

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