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Telekom und Vodafone vor Gericht: Urteil könnte viele Kunden hart treffen

Unterschiedliche Vorwürfe, ein Problem: Nulltarif-Optionen wie von Telekom und Vodafone sind nicht zukunftsfähig. (© Telekom/Vodafone)

Kunden von Telekom und Vodafone stehen vor großen Veränderungen. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass sogenannte Nulltarif-Optionen nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Für StreamOn von der Telekom und die Vodafone-Pass-Optionen kann es das Ende bedeuten.

 
Deutsche Telekom
Facts 

Paukenschlag für Telekom und Vodafone: Nulltarif-Optionen verstoßen gegen EU-Recht

Für die Mobilfunkbranche dürfte der Paukenschlag aus Luxemburg sehr weit hörbar gewesen sein: Dort haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute in mehreren Verfahren entschieden, in denen deutsche Gerichte zuvor um Klärung gebeten hatten. Die Quintessenz: Nulltarif-Optionen verstoßen gegen die Gleichbehandlung von Daten im Internet und sind deswegen in der EU nicht zulässig (Quelle: Tagesschau).

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Konkret war es dabei um Vorwürfe gegangen, dass Vodafone durch unterschiedliche Partnerverträge beim Roaming Kunden ungleich behandele. Außerdem stand im Raum, dass der Mobilfunkanbieter Kunden Tethering – also die Nutzung von WLAN-Hotspots in ihren Verträgen – untersagt habe.

Die Telekom hatte sich hingegen mit der Bundesnetzagentur um die Geschwindigkeitsdrosselung in Versionen der StreamOn-Tarife gestritten. Kosten kamen zwar keine auf die Kunden zu, aber die in den verschiedenen StreamOn-Optionen enthaltenen Partnerangebote waren nur mit verminderter Geschwindigkeit nutzbar.

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StreamOn und Vodafone Pass umgehen Grenzen fürs Datenvolumen

Generell kritisieren die Richter jetzt aber, dass es nicht zulässig sei, das in Verträgen enthaltene Datenvolumen zu umgehen. Für die Dienste von Telekom und Vodafone gilt: Wer die Zusatzoptionen bucht, bei dem wird die Datennutzung über bestimmte Dienste nicht verrechnet, über andere schon. Die Daten anderer Anbieter würden so benachteiligt, argumentiert der EuGH.

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Es läuft damit auf ein Aus für die Nulltarif-Optionen hinaus. Die Entscheidungen des EuGH gelten nicht automatisch in Deutschland. Die Richter in Köln und Düsseldorf, wo die ursprünglichen Verfahren anhänglich sind, müssen sie bei ihren Urteilen aber berücksichtigen. Damit ist praktisch schon jetzt klar: So wie bisher kann es mit den Nulltarif-Optionen nicht weitergehen.

Für die teilweise noch verfügbaren Angebote bedeutet das, es sind mindestens grundlegende Anpassungen nötig. Denkbar wäre aber, dass man sich bei Telekom und Vodafone dagegen entscheidet, die Angebote überhaupt fortzuführen. Mit den zu erwartenden deutschen Urteilen dürfte bald mehr Klarheit herrschen, Kunden müssen sich aber so oder so auf Veränderungen gefasst machen.

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