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Thermomix-Verkäuferin packt aus: „Kunden beschweren sich bei mir“

© Vorwerk
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Wer sich einen Thermomix zulegt, der kann die Kaufsumme nicht einfach deshalb zurückfordern, nur weil ein neues Modell erschienen ist. Nach einer entsprechenden Entscheidung bei Gericht hat sich nun eine Thermomix-Verkäuferin geäußert. Kunden sollten ihren Frust lieber bei Hersteller Vorwerk abladen.

 
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Thermomix-Urteil: Verkäufer wussten von nichts

Beim Spiegel ist ein Interview mit einer Thermomix-Verkäuferin zu lesen. Ihr zufolge hat sie als Repräsentantin ebenfalls nichts davon gewusst, dass der Hersteller Vorwerk schon kurze Zeit später ein neues Modell auf den Markt bringen würde. Sie selbst wurde an einem Freitag über die Einführung am Montag informiert, was sie verärgert hatte. Kunden sollten sich mit ihren Beschwerden aber lieber direkt bei Vorwerk melden, da sie als Verkäuferin überhaupt keinen Spielraum habe.

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Eine Kundin hatte Vorwerk vor Gericht gebracht, da sie den Kauf eines Thermomix TM5 für einen vierstelligen Betrag rückgängig machen wollte – weil der Hersteller kurze Zeit später bereits den besseren Thermomix TM6 vorstellte. Dieser kann nun auch Rösten, Fermentieren, Karamellisieren oder Vakuumgaren. Mit der Klage ist die Kundin nun in zweiter Instanz gescheitert.

Die interviewte Verkäuferin selbst bezeichnet die Einführung des neuen Modells als „ein bisschen unglücklich“. Auch bei ihr hätten sich Kunden beschwert. Ihnen riet sie, den Thermomix TM5 bei Ebay zu verkaufen, da man dort „immer noch gute Preise“ erzielen könne. Vorwerk selbst verkauft immer nur das neueste Modell. Bei der Einführung des Thermomix TM6 lag der Preis bei 1.359 Euro.

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Mehr zum Thermomix TM6 gibt es hier im offiziellen Video zum Küchengerät:

Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)
Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)

Vorwerk bot Wechsel auf neues Modell an

Vorwerk zufolge wird Kunden unter Umständen ein Wechsel auf ein neues Modell angeboten. Wer sich zwischen dem 20. Februar und 8. März 2019 für einen Thermomix TM5 entschieden hatte, der wurde mit einem entsprechenden Angebot angeschrieben. Die klagende Kundin hatte ihren TM5 allerdings etwas früher erstanden. Vorwerk dazu: „Eine Kommunikation mit einem solchen Angebot kann jedoch immer nur auf jene Kunden beschränkt sein, die wenige Wochen davor gekauft hatten.“

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Auch die Verbraucherzentrale NRW hat am Vorgehen Vorwerks einer Sprecherin zufolge nichts zu beanstanden: „Wir sehen nicht, dass das Unternehmen von sich aus mehr als vier Wochen vorher über den Fall hätte informieren müssen.“ Vorwerk hätte Kulanz gezeigt, doch davon könnten nicht immer alle Kunden gleichermaßen profitieren.

Wie von den Richtern des Amtsgerichts Wuppertal in erster Instanz geurteilt, hätte die Kundin stattdessen direkt bei den Verkäufern nachfragen sollen, ob ein neues Modell in Planung sei. Da auch sie nichts von einem neuen Thermomix wussten, haben sie die Kundin nicht bewusst getäuscht. Nur bei einer wissentlichen Täuschung hätte die Klage Aussicht auf Erfolg gehabt.

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