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Umweltbonus für E-Autos: Änderungen ab 1. Januar 2023 – das müssen Käufer wissen

E-Auto-Käufer kriegen ab 2023 weniger Geld. (© IMAGO / Joerg Boethling)

Für E-Auto-Käufer stehen mit dem Jahreswechsel wichtige Änderungen an. Wer sich für den neuen Stromer Förderung in Form des Umweltbonus sichern will, kann sich die 9.000 Euro Rabatt abschminken, die es bisher gab. Ihr solltet also genau wissen, was ihr tut, wenn ihr 2023 ein E-Auto anschaffen wollt.

 
E-Mobility
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Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die neuen Förderrichtlinien für den Umweltbonus fix. So ist kurz vor dem Jahreswechsel endlich ein für alle Mal klar, worauf sich Käuferinnen und Käufer eines Elektroautos ab 2023 einstellen müssen. Alle Änderungen im neuen Jahr haben wir für euch schnell und übersichtlich parat:

Umweltbonus für E-Autos: Das ändert sich in 2023

  • Für E-Autos gelten ab 1. Januar 2023 neue Fördersätze: Der Bund zahlt bis zu 4.500 Euro Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro. Der Kauf eines Elektroautos, das zwischen 40.000 und 65.000 Euro laut Nettolistenpreis kostet, wird mit bis zu 3.000 Euro gefördert.
  • Der vorgegebene Herstelleranteil sinkt ab 1. Januar 2023 ebenfalls. Bis zur Grenze von 40.000 Euro müssen noch 2.250 Euro vom Autobauer dazugegeben werden. E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden von den Herstellern um 1.500 Euro rabattiert.
  • Förderfähig sind ab 1. Januar 2023 nur noch batterieelektrische – oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Plug-in-Hybride werden von der Förderung ausgeschlossen, da nur noch Autos bezuschusst werden, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“ (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz/BMWK).
  • Entscheidend beim Antrag auf Umweltbonus ist das Zulassungsdatum. Das Kauf- oder Bestelldatum ist nicht relevant. Der Antrag kann damit nur für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Späte Lieferung kann Kunden Tausende Euro kosten, was bis zuletzt in der Kritik stand.
  • Ab dem 1. September 2023 sind nur Privatpersonen förderberechtigt. Unternehmen oder Vereine werden vom Bund dann nicht mehr bezuschusst.
  • Zum 1. Januar 2024 sinkt der Umweltbonus nochmal: Es werden nur Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro bedacht, der Rabatt sinkt auf 3.000 Euro. Der Herstelleranteil bleibt unverändert. Die staatliche Förderung wird aber nur gezahlt, wenn der Kaufpreis nachweislich mindestens in Höhe des Herstelleranteils reduziert ist.
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Fördertopf gedeckelt: E-Auto-Käufer sollten sich beeilen

Eine verlässliche Garantie, dass der Umweltbonus unter diesen Voraussetzungen in jedem Fall gezahlt wird, gibt es allerdings nicht. Ausgezahlt wird nur so lange, wie auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen. „Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“, heißt es in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Vorgesehen sind 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,4 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Sind die Mittel vor Jahresende aufgebraucht, können Kunden leer ausgehen.

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