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Verbraucherschutz spricht Klartext: So kann es mit Vodafone und Co. nicht weitergehen

Verbraucherschützer gehen gegen Vodafone und die Deutsche Glasfaser vor. (© Imago / Daniel Schäfer)
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Der Verbraucherschutz wendet sich gegen Praktiken von Vodafone. Die gängige Praxis, Kunden die eigenen Glasfaser-Modems aufzuzwingen, soll gegen Kundenrechte verstoßen. Auch das Unternehmen Deutsche Glasfaser mahnen die Verbraucherschützer ab.

 
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Verbraucherschützer: Vodafone soll Glasfaser-Angebote überarbeiten

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mahnt Vodafone und Deutsche Glasfaser ab. Grund gegen die Anbieter vorzugehen, sind nach Ansicht der Verbraucherschützer Verstöße gegen die Endgerätewahlfreiheit, die Kundinnen und Kunden seit 2016 genießen.

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Laut Verbraucherzentrale sei seitdem geregelt, dass die Telekommunikationsunternehmen nur innerhalb ihres Netzes die Entscheidungshoheit haben, auch über verwendete Hardware. Das Netz ende aber am „passiven Netzabschlusspunkt“, soll heißen an der Anschlussdose in der Wand beim Kunden zuhause – je nach Tarifauswahl die Telefonbuchse, die Kabelanschlussdose oder bei echten Glasfaseranschlüssen die neu verlegte Glasfaserdose.

In der Praxis würde aber meist nach der Anschlussdose ein fest verbautes Glasfasermodem des Providers installiert. Man mache es Kunden damit unter anderem „sehr schwer oder sogar unmöglich“ andere Hardware oder Kombi-Geräte zu nutzen (Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz). Bei diesen sind Modem und Router in einem Gerät vereint, was nicht nur für weniger unnötige Geräte sorgt, sondern auch Potenzial zum Stromsparen bietet – gerade bei den aktuell hohen Preisen ein starkes Argument.

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Achtung, Preisfalle! Mietgeräte viel teurer als selbst gekauft

Kundinnen und Kunden sollten bereits bei Vertragsabschluss vom Provider aufgeklärt werden, dass sie nicht an die Geräte von Vodafone, Deutsche Glasfaser und Co. gebunden sind, fordern die Verbraucherschützer. Sie raten außerdem von Mietgeräten ab, deren Preis oft im Tarif inbegriffen ist. „Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers“, erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch so lässt sich Sparen.

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Ob die Mahnung der Verbraucherschützer allerdings wirkt, muss sich zeigen. Schließlich fordert man die Provider damit auf, indirekte Werbung für Konkurrenten im Hardware-Geschäft zu machen. Dass man sich bei Vodafone und Co. darauf einlässt, scheint eher unwahrscheinlich. Unmöglich ist aber auch wieder nicht, schließlich hat man die Mobilfunkanbieter verpflichtet, auf günstigere Angebote hinzuweisen.

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