Wolfenstein & Hakenkreuze: Entwickler Machine Games redet mit der USK

Seit Sommer 2018 sind Hakenkreuze in Videospielen nicht mehr per se verboten. Viele fragen sich nun, was das für die modernen Wolfenstein-Spiele heißt. Das will wohl auch Entwickler Machine Games von der USK wissen.
Demnächst erscheint Wolfenstein: Youngblood – wohl immer noch in einer geschnittenen Version ohne Nazis und ohne Hakenkreuze oder andere verfassungsfeindliche Symbole. In einem Reddit-Beitrag sprechen Spieler den schwedischen Entwickler Machine Games auf diesen Umstand an. Grund dafür ist, dass seit August 2018 Hakenkreuze in Videospielen nicht mehr verboten sind.
Laut der USK dürfen nun auch Hakenkreuze in Spielen verwendet werden. Die Sozialadäquanzklausel kann nämlich jetzt ebenfalls bei Videospielen in Anspruch genommen werden. Die Klausel macht es möglich, dass Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen beispielsweise für Lehre, Forschung und Kunst gezeigt werden dürfen. Filme machen hiervon schon länger Gebrauch, nun darf sie genauso in Videospielen Anwendung finden.
Was bedeutet das nun für Wolfenstein? Dazu kann John Jennings von Machie Games momentan noch nichts Genaues sagen. Doch er versichert gleichzeitig, dass sie am Thema dran sind:
„[R]egarding Germany, it's complex and difficult to talk about. We're actively discussing with the USK board to look at what our options are in the changing legal landscape.“
Das lässt zumindest hoffen, dass es in Zukunft auch für die Wolfenstein-Spiele vielleicht anders aussieht. Überhaupt scheint sich momentan einiges zu verändern. Ein anderes Wolfenstein-Spiel aus dem Jahr 2009 ist gerade ebenfalls im Gespräch, da vor kurzem laut dem aktuellen Jugend-Medien-Schutz-Report (via Schnittberichte) die Beschlagnahmung am 5. April 2019 vom AG Frankenthal (Pfalz) aufgehoben wurde. Die BPjM könnte diesen Sachverhalt wahrscheinlich Ende Juni mitteilen.
Das Spiel lag zu Beginn nur in geschnittener Form in Deutschland vor. Alle Zusammenhänge zum dritten Reich wurden entfernt und auch in Bezug auf Gewalt wurde das Spiel entschärft. Es erhielt von der USK „Keine Jugendfreigabe“. Dann kam allerdings heraus, dass im Spiel ein Hakenkreuz übersehen wurde. Somit landete es auf dem Index und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) setzte es auf die Liste B. Die Beschlagnahmung kam auf Grund von Gewaltverherrlichung (§131 StGB) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB).
Gegenwärtig ist es jedoch noch unklar, ob die Aufhebung der Beschlangnahmung ebenfalls Auswirkungen auf die im Jahr 2010 nach §86a ergangenen Beschlüsse hat, da das Spiel 2016 nur nach §131 StGB beschlagnahmt wurde. Laut der Spruchpraxis der BPjM und Jugendschutzgesetz wird es wohl trotzdem auf Liste A verschoben werden, da sie Inhalte nicht nach §86a StGB prüfen dürfen.
Was denkst du zu diesem heiklen Thema? Ist so etwas für dich beim Genuss eines Spieles wichtig oder komplett vernachlässigbar? Schreib uns gerne deine Meinung in die Kommentare unter den Artikel