Einzugsermächtigung-Formular: Vorlagen & Unterschiede zum SEPA-Mandat

Dieser Ratgeber informiert über die Regelungen zum Einzug von Lastschriften durch Dritte von eurem Konto. Im Rahmen europäischer Angleichung soll die Umstellung auf das europaweite SEPA-Lastschriftverfahren schrittweise erfolgen. Die bekannte nationale Einzugsermächtigung bleibt aber weiterhin bestehen und bestehende Lastschriften sind immer noch gültig. Wie ihr eine Einzugsermächtigung erteilt und welche Unterschiede es zum SEPA-Mandat gibt, lest ihr hier.
Auf nationaler Ebene ist die Einzugsermächtigung ein bekanntes Instrument, um sich monatliche Überweisungen zu sparen. Vermieter, Stromanbieter, Fitnessstudio und Co. können darüber bequem die benötigten Beträge abbuchen und ihr könnt die Zahlung nicht vergessen.
Einzugsermächtigung-Formular: Erteilung kann auch formlos und telefonisch erfolgen
Auch wenn in Deutschland die meisten Dinge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen, eine Einzugsermächtigung könnt ihr auch telefonisch erteilen. Außerdem kann der Vertragspartner, sofern ihr ihm eure Kontonummer und Bankleitzahl ausgehändigt habt, den Rechnungsbetrag auch einfach abbuchen. Eure Genehmigung erfolgt dann nachträglich durch Akzeptieren der Buchung auf eurem Konto.
Ihr könnt die Einzugsermächtigung auch per Mail oder Post schicken, in beiden Fällen reicht dafür auch ein formloses Schreiben, auf dem ihr den Empfänger ausdrücklich ermächtigt, von eurem Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen.
Selbstverständlich könnt ihr auch ganz formal einen Vordruck ausfüllen, es besteht dafür aber keine Notwendigkeit. Aufgrund der schrittweisen Umstellung auf das SEPA-Verfahren enthalten die aktuellen Vordrucke auch immer einen Bereich zur Erteilung eines SEPA-Mandats.
Unterschiede Einzugsermächtigung und SEPA-Mandat
Beispielsweise, wenn ihr ein Auto anmelden wollt, kommt ihr mit einer Einzugsermächtigung schon nicht mehr weiter, denn für den Einzug der KFZ-Steuer wird ein SEPA-Mandat verlangt. Prinzipiell sind die Unterschiede nicht weltbewegend, aber einiges lohnt sich schon zu wissen, denn es ist absehbar, dass in Zukunft immer weniger mit Einzugsermächtigungen, aber mehr mit SEPA-Mandaten gearbeitet wird.
Einzugsermächtigung | SEPA-(Basis)-Lastschrift | |
Verwendungsbereich | National | Im europäischen Zahlungsverkehrsraum |
Dauer des Mandats | Gilt bis zum Widerruf. | Verfällt, wenn es innerhalb von 36 Monaten nicht genutzt wird. |
Einzug des Geldes vom Konto | Kann zunächst ungenehmigt erfolgen, Akzeptieren der Buchung seitens des Kontoinhabers gilt als Einverständnis. | Genehmigung muss vorher erfolgen – es wird ein Mandat erteilt. |
Einholen der Genehmigung | Kann schriftlich, elektronisch und telefonisch erfolgen. | Schriftlich und elektronisch möglich – ABER NICHT telefonisch! |
Identifikation | / | Gläubigeridentifikationsnummer / Mandatsreferenz |
Frist für Rückbuchungen | Bis spätestens sechs Wochen nach Rechnungsabschluss | Nur acht Wochen ab Abbuchungsdatum |
Widerruf | Jederzeit | Jederzeit |
Notwendige Nummern | Kontonummer und BLZ | IBAN und BIC |
Bereits erteilte Einzugsermächtigungen können nicht einfach in das SEPA-Verfahren übernommen werden, denn es ist ein gesondertes SEPA-Mandat erforderlich. Abgesehen von Namen und Adresse muss das SEPA-Formular auch eine Gläubigeridentifikationsnummer angegeben werden, sowie ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Lastschrift handelt.
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