Wer neben seinem eigenen Wohnort an einem anderen Ort lebt, muss diesen als Zweitwohnsitz melden. Vor allem, nach der Schulzeit, während des Studiums und zu Beginn der Arbeitskarriere stellt sich die Frage, ob das Anmelden des Zweitwohnsitzes Pflicht ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und wo man die Anmeldung überhaupt durchführen kann. In unserem Ratgeber findet ihr Hilfe zu verschiedenen Fragen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.

 
Ratgeber
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Ein Zweitwohnsitz findet sich im Alltag etwa, wenn man während des Studiums unter der Woche im Studienort wohnt, während das Wochenende im Elternhaus verbracht wird. Für den Zweitwohnsitz ist es dabei unerheblich, ob die Wohnung als Feriensitz oder Pendlerplatz genutzt wird oder gar vermietet wird. Laut Meldepflicht muss die Anmeldung binnen einer Woche nach dem offiziellen Einzug stattfinden.

Zweitwohnsitz anmelden: Muss man das? Und wo geht das?

Das Anmelden eines zweiten Wohnsitzes ist mit Anmeldegebühren und zusätzlichen Steuern verbunden. Wer überlegt, den zweiten Wohnsitz aus finanziellen Gründen unter den Tisch fallen zu lassen, sollte von diesem Gedanken Abstand nehmen, immerhin besteht in Deutschland eine Meldepflicht. Bleibt die Meldung aus, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Kosten für das Bußgeld richten sich unter anderem nach der Zeit der verspäteten Anmeldung.

Die Anmeldung kann beim Einwohnermeldeamt des Zweitwohnorts durchgeführt werden. Für die Anmeldung sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Evtl. Geburtsurkunden von Kindern
  • Anmeldeformular
  • Die Anmeldung kann entweder persönlich oder –zumindest in vielen Gemeinden- auch von bevollmächtigten, volljährigen Personen durchgeführt werden.
  • Oft kann man den Zweitwohnsitz sogar per Post anmelden.
  • Die Gebühren liegen in der Regel bei 10 €.
  • Bei der Anmeldung wird evtl. überprüft, welcher Wohnsitz tatsächlich der Erst- und welcher als Zweitwohnsitz eingeordnet wird.

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Zweitwohnsitz anmelden ist Pflicht

Neben den Anmeldegebühren muss man allerdings mit weiteren Kosten für den Zweitwohnsitz rechnen. In vielen Gemeinden fällt eine zusätzliche Steuer auf die Zweitwohnung an. Die Höhe ergibt sich aus der Jahreskaltmiete oder der Wohnfläche. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Zweitwohnsitzsteuer gibt es nicht, die Kosten werden von den Kommunen separat geregelt. Die zusätzliche Steuer für eine zweite Wohnung kann auch anfallen, wenn sich die Wohnung im gleichen Ort befindet, wie der Hauptwohnsitz.

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  • Bei Studenten und Azubis kann die Steuer entfallen, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt.
  • Bei der Anmeldung sollte man sich beim Einwohnermeldeamt über die Besteuerung und Steuerausnahmen für den Zweitwohnsitz erkundigen.
  • Eventuell können finanzielle Belastungen durch den Zweitwohnsitz, z. B. die Miete oder die Fahrtkosten zum Erstwohnsitz steuerlich als Werbungkosten geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings überwiegend nur dann, wenn man am ersten Wohnort nicht lediglich bei den Eltern wohnt, sondern einen eigenständigen Haushalt hat.

Erheblich ist der Zweitwohnsitz auch bei Kindern von getrennt lebenden Eltern. In solchen Fällen wird in der Regel der Wohnort des Erziehungsberechtigten, an dem das Kind weniger Zeit verbringt, als zweiter Wohnsitz vermerkt.

Wir zeigen euch auch, wie man einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Bildquelle: Brian A Jackson, bikeriderlondon , everything possible