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iPhone gefunden? Diese Rechte hast du als Finder

Wer ein gefundenes iPhone 8 beim Fundbüro abgibt, wird – wenn sich der rechtmäßige Besitzer nicht meldet – nach einer gewissen Zeit Eigentümer. Aber was ist, wenn das Gerät mit einer Apple ID gesperrt ist? Ein deutsches Gericht hat diesen Fall jetzt entschieden.

 
iPhone 8
Facts 
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iPhone gefunden – und nach einem halben Jahr Eigentümer

Die Eigentumsverhältnisse sind klar: Nach Paragraph 973 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird der Finder eines Gegenstandes, wenn er diesen beim Fundbüro abgibt, nach sechs Monaten Eigentümer dieses Gegenstands, wenn in dieser Zeit niemand sein Eigentum an dem Gerät beim Fundbüro anmeldet. So ist es auch bei Smartphones: In dem – wahrscheinlich nicht sehr häufigen – Fall, dass sich niemand beim Fundbüro meldet, darf der Finder das Gerät behalten. Und zwar selbst dann, wenn sich im Nachhinein noch der Vorbesitzer meldet.

Aktivierungssperre kann iPhone unbrauchbar machen

Einem Mann aus Deutschland ist dieser Fall im vergangenen Jahr tatsächlich passiert: Er fand ein iPhone im Straßengraben, brachte es zum Fundbüro und wurde nach einem halben Jahr Eigentümer. Allerdings musste er dann feststellen, dass das iPhone mit einer Aktivierungssperre versehen ist. Ohne die Apple ID und das Passwort zu kennen, ist es nicht möglich, die Daten zu entschlüsseln oder das iPhone auf den Werkzustand zurückzusetzen – eine Maßnahme, die Apple seit dem iOS 7 zum Zwecke des Datenschutzes und zum Schutz vor Diebstahl verwendet. Die Funktion ist natürlich auch beim neuen iPhone 8 aktiv:

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Amtsgericht München: Kein Anspruch auf Freischaltung

Der Mann befand sich in der bizarren Situation, Eigentum an einem iPhone zu haben, das ihm niemand mehr nehmen kann – es aber nicht verwenden zu können. Apple wollte ihm aus Datenschutzgründen nicht weiterhelfen. Also verklagte der Mann Apple vor dem Amtsgericht München. Vor wenigen Tagen hat er seinen Prozess nun verloren. Der Münchener Richter fand Apples Datenschutzargument überzeugend – und fügte noch hinzu, dass der Finder ja niemals ein entsperrtes iPhone gefunden habe. Er erhalte so Eigentum an dem Gerät, wie er es vorgefunden habe; mehr sehe das Gesetz nicht vor.

Golem bezeichnet das iPhone jetzt als „dekorativen Backstein“. Ganz so schlimm wird es wohl doch nicht sein: Immerhin lassen sich selbst iPhones mit Totalschaden ganz gut bei eBay und Co. verkaufen. Allerdings sollte ein Finder eines gesperrten Gerätes die Bestätigung seines Eigentums mit vorlegen – andernfalls würde auf ihn auch noch der Verdacht der Hehlerei fallen. Was meint ihr: Ein gerechtes Urteil? Quelle: dejure, WBS Law via Golem

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