Seit einigen Monaten brennt zwischen Apple und dem Mobilfunkspezialisten Qualcomm weltweit ein heißer Streit. Nachdem sich das Unternehmen aus Kalifornien nun auch in Deutschland vorerst geschlagen geben musste und das iPhone 7 und iPhone 8 aus den eigenen Stores verbannte, plant man nun die Gegenoffensive.

 
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iPhone 7 und iPhone 8: Apple will alte iPhones weiter verkaufen

Erst am vergangenen Donnerstag meldeten wir, dass Apple das iPhone 7 und iPhone 8 mitsamt der großen Plus-Modelle aus dem eigenen Sortiment genommen hat. Das iPhone X, welches ebenfalls von dem Verkaufsverbot betroffen ist, verkauft Apple bereits seit der Vorstellung des iPhone XS nicht mehr. Qualcomm hatte im Rahmen des Verfahrens am Donnerstag die vom Gericht geforderte Sicherheit in Form von Wertpapieren in Höhe von insgesamt 1,34 Milliarden Euro hinterlegt.

Wie heise berichtet, hat der iPhone-Hersteller nun Berufung gegen das Urteil vom 20. Dezember eingelegt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Münchner Landgerichts am Freitag.

Es ist weiterhin unklar, in welchem Ausmaß das Verkaufsverbot ausfallen muss. Abseits von Apple selbst bieten andere Anbieter, egal ob Online-Shops wie Amazon oder die Mobilfunkprovider, die älteren iPhone-Modelle iPhone 7 und iPhone 8 weiterhin an. Qualcomm hingegen verlangt, dass auch diese Händler den Verkauf stoppen. Dies würde dann auch das iPhone X betreffen, welches bei Apple schon seit September aus den Regalen verschwunden ist.

Das neue iPhone XS ist vom Verkaufsverbot nicht betroffen:

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Apple vs. Qualcomm: Patentstreit um Chip-Technologien

Wie schon häufig in der Vergangenheit zu sehen war, sind auch in diesem Fall Patente der Kern des Streits. So geht es in diesem Fall um ein Patent auf eine Technologie, welchen den Stromverbrauch der in den iPhones verbauten Chips regelt, dessen Ziel es ist die Akkulaufzeit des Geräts zu verlängern.

Konkret findet der Streit in zwei Verfahren statt. Nachdem Qualcomm die jeweils 668,4 Millionen Euro hinterlegt hatte, wurde das geforderte Verkaufsverbot vorerst aktiv. Es wurde vor dem Landgericht München bislang nicht geklärt, ob das betroffene Bauteil in den deutschen iPhones, welches von der US-Firma Qorvo stammt, dieses Patent verletzt. Der Erfinder und Designer des Chips habe vor dem Gericht nicht aussagen können. Apple wollte die Details zu dem Chip-Design nicht preisgeben. In den USA hatte die International Trade Commission (ITC) bereits festgestellt, dass der Chip das US-Gegenstück des Qualcomm-Patentes nicht verletzt.

Korrektur: Nicht Apple, sondern Qualcomm hatte die vom Gericht geforderte Sicherheit hinterlegt.