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Deutschlandticket im Fernverkehr: Gilt es im Flixbus und Flixtrain?

Grüner Flixtrain im Bahnhof.
Das Deutschlandticket gilt nicht im Flixbus oder im Flixtrain. (© IMAGO / aal.photo / Bearbeitung GIGA)
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Das Deutschlandticket gibt es für 58 € pro Monat und ist bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr gültig. Aber wie sieht es mit dem Fernverkehr aus, wenn man den Flixbus oder Flixtrain nutzen möchte?

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Kann man das Deutschlandticket für Fernbus-Fahrten nutzen?

Mit dem Fahrausweis kann man durch ganz Deutschland mit dem Zug fahren. Das Deutschlandticket gilt aber nicht für die die schnellen ICE- oder IC-Züge, sondern nur für die Regionalzüge (Ausnahme: Hier gilt es im ICE).

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Auch im Jahr 2025 ist das Deutschlandticket nicht im Flixbus oder Flixtrain gültig.  Beide Angebote gehören zum Fernverkehr und sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.

Das Unternehmen selbst würde gerne teilnehmen und Passagieren Fahrten in den eigenen Bussen und Zügen anbieten. So meint der „Flix“-Chef André Schwämmlein, dass es „gut für alle Beteiligten wäre“, wenn man Teil des anstehenden Ticketangebots wäre (Quelle: Merkur.de).

Weiter sagt er, dass eine Einbeziehung der Flix-Verbindungen „laut einer INSA-Studie bis zu sechs Millionen zusätzliche Kunden überzeugen“ würde und dem Bund entsprechend „Zusatzeinnahmen von einer halben Milliarde“ entstehen würden. Schwämmlein argumentiert zudem, dass das neue Ticket unter dem Banner „Deutschlandticket“ angeboten wird und entsprechend nicht alleine auf Nahverkehrsverbindungen ausgerichtet ist.

Keine Nutzung im Flixbus und Flixtrain

Bereits im Herbst 2022 verkündete der Flix-Boss, dass man mit dem Bund, den Ländern und Kommunen im Gespräch war, um mit in das Deutschlandticket einbezogen zu werden. Seitdem hat sich aber noch nichts getan.

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Nach aktuellem Stand gilt das Deutschlandticket bundesweit unabhängig vom Verkehrsverbund in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Im Nahverkehr eingeschlossen sind laut § 2 des Regionalisierungsgesetzes der Bundesländer alle Verkehrsmittel im ÖPNV, deren Fahrten „einen Radius von bis zu 50 Kilometern nicht überschreiten oder innerhalb einer Beförderungszeit von bis zu einer Stunde liegen“ (Quelle: SWP).

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