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Dieses Gerät dürft ihr ohne Führerschein fahren

Mofa mit Fahrer in Bewegung
Mofa fahren ist in Deutschland mit einigen Hürden verbunden im Gegensatz zum Ausland. (© IMAGO / bodenseebilder.de / Bearbeitung GIGA)
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Wollt ihr euch ein Mofa zulegen oder habt ein altes Modell im Schuppen des Großvaters gefunden, so stellt ihr euch sicher die Frage, ob ihr für das Zweirad einen Führerschein braucht. Ob ihr ohne Führerschein Mofa fahren dürft und welche Strafen drohen, wenn ihr gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verstoßt, erfahrt ihr hier.

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Mofa-Führerschein: Das steht in Paragraf 4 der FeV

Einen echten Führerschein gibt es gemäß Paragraf 4 FeV für das Mofa nicht. Stattdessen braucht ihr lediglich eine Prüfbescheinigung, außer er besitzt bereits eine gültige Fahrerlaubnis. Immerhin führt ihr ein motorisiertes Gefährt auf öffentlichen Straßen und ihr solltet unter Beweis gestellt haben, dass ihr das Fahrzeug auch kontrollieren könnt.

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Wenn ihr also einen Führerschein der Klasse B (Auto) habt, dürft ihr gemäß Paragraf 5 FeV ohne zusätzliche Prüfbescheinigung ein Mofa fahren.

Beachtet, dass diese Regelung ausschließlich für Deutschland gilt. Im Ausland unterscheiden sich die Vorgaben je nach Land.

Wie kommt man an die Prüfbescheinigung heran?

Macht euch keine Sorgen, besonders viel Aufwand ist es nicht. Das Mindestalter für das Ablegen der Prüfung beträgt 15 Jahre. In einigen Bundesländern ist es sogar möglich, die Prüfung schon wenige Monate vor dem Geburtstag abzulegen.

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Habt ihr euch bei der Fahrschule eures Vertrauens angemeldet, müsst ihr nur sechs 90-minütige theoretische Unterrichtsstunden mitmachen und eine Doppelstunde in der Praxis mit einer Dauer von ebenfalls 90 Minuten absolvieren. Abschließend ist nur ein Theorietest zu bestehen.

Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung liegen 2025 in der Regel bei 300 bis 400 Euro inklusive Ausbildung, Prüfungsgebühr und Ausstellung der Bescheinigung.

Eine Ausnahme gilt für alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind. Sie benötigen weder Prüfbescheinigung noch Führerschein. Wer einen Führerschein in einer anderen Klasse besitzt, darf ebenfalls ohne zusätzliche Prüfung Mofa fahren.

Ohne Führerschein Mofa gefahren: Diese Strafen drohen

Verstoßt ihr gegen Paragraf 5 der Fahreignungsverordnung, zahlt ihr nicht viel: Die Bußgelder belaufen sich je nach Ordnungswidrigkeit auf 10 bis 25 Euro. Sonderlich schmerzlich sind die Bußgelder also nicht für den Geldbeutel.

Wenn ihr ohne Prüfbescheinigung ein Mofa führt, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Führt ihr eure Bescheinigung bei einem Ausflug einfach nicht mit, kostet euch das 10 Euro. Das gleiche Verwarngeld trifft euch, wenn ihr euch weigert, das Dokument auszuhändigen. 

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Wenn sich jemand als qualifizierter Ausbilder ausgibt und euch eine Bescheinigung ausstellt, so muss auch diese Person 25 Euro Bußgeld zahlen.

Weitere Regeln für Mofa-Fahrer

Seit 1985 besteht eine Helmpflicht beim Mofa fahren, daran hat sich bis heute nichts geändert. Ohne Helm dürft ihr euch nicht auf die Straße begeben. Außerdem besteht eine Versicherungspflicht: Ihr benötigt ein Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr erneuert werden muss.

Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nur erlaubt, wenn das Mofa ausdrücklich dafür zugelassen ist – das heißt, es muss eine Doppelsitzbank, Fußrasten und Haltegriffe besitzen.

Beachtet auch den Unterschied zwischen Mofa und Moped: Mofas dürfen maximal 25 km/h fahren, Mopeds bis zu 45 km/h. Für Mopeds ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Besonderheiten und Sonderfälle

Neben den allgemeinen Regeln gibt es einige Ausnahmen und Sonderbestimmungen:

  • Weitere Ausnahmeregel: Wer vor 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf ebenfalls ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.
  • Krankenfahrstühle: Modelle mit Verbrennungsmotor oder schneller als 15 km/h dürfen nur noch mit einer alten Prüfbescheinigung gefahren werden. Elektrische Krankenfahrstühle bis 15 km/h bleiben führerscheinfrei.
  • Fahren trotz Fahrverbot oder MPU-Auflage: Wer unter Führerscheinentzug, Fahrverbot oder ohne Berechtigung fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Das kann deutlich schwerere Konsequenzen haben als ein einfaches Verwarngeld.
  • Mopedautos und Leicht-Kfz: Auch wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind, reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht aus. Hier ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.
  • Elektro-Trend: Immer mehr Mofa-ähnliche E-Fahrzeuge kommen auf den Markt. Auch sie fallen unter die gleichen Regeln – also Prüfbescheinigung, max. 25 km/h und Versicherungspflicht.

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