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Drohnenabwehr: Das darf die Bundespolizei laut einem neuen Gesetz

Drohne am Himmel
Die Bundespolizei bekommt mehr Möglichkeiten. (© IMAGO / PantherMedia / Stelian Adrian Stanci / Bearbeitung GIGA)
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Ein neues Gesetz gibt der Bundespolizei Befugnisse, die bislang tabu waren.

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Die Bundesregierung hat die Regeln für die Bundespolizei neu geschrieben – und damit auch ihre Schlagkraft im Kampf gegen Drohnen deutlich erweitert. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein neues Polizeigesetz, das die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter technischer Abwehrmittel schafft. Damit darf die Bundespolizei künftig Drohnen abschießen, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht und andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

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Bundespolizei darf Drohnen vom Himmel holen

Innenminister Alexander Dobrindt sprach von einem „notwendigen Modernisierungsschritt“, um auf die zunehmende Bedrohung durch unbemannte Systeme zu reagieren. In dem neuen Gesetz ist erstmals ausdrücklich geregelt, dass die Bundespolizei gegen Drohnen, ihre Steuerungseinheiten oder Verbindungen technische Maßnahmen ergreifen darf – etwa durch Störsignale, elektronische Eingriffe oder eben den Abschuss. Die Bundespolizei ist besonders an Flughäfen und Bahnhöfen im Einsatz, wo Drohnen immer häufiger für Sicherheitsprobleme sorgen.

Neben den erweiterten Eingriffsbefugnissen plant das Innenministerium auch strukturelle Maßnahmen: Eine eigene Drohnenabwehr-Einheit soll aufgebaut werden, ergänzt durch ein Drohnenkompetenzzentrum, das den Austausch mit Ländern wie der Ukraine und Israel fördern soll. Beide Staaten gelten als führend bei der militärischen und technischen Drohnenabwehr.

Für die Umsetzung veranschlagt die Regierung jährlich rund 90 Millionen Euro – inklusive Ausrüstung, Wartung und Schulung. Zusätzlich sollen 341 neue Stellen geschaffen werden. In einem zweiten Schritt soll das Luftsicherheitsgesetz angepasst werden. Diese Reform soll klären, unter welchen Bedingungen die Bundeswehr der Polizei im Inland Amtshilfe leisten darf, falls eine Drohne so hoch oder weit fliegt, dass die Bundespolizei sie technisch nicht mehr bekämpfen kann.

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Bundespolizei erhält weitere Befugnisse

Doch die Neuregelung geht weit über die Drohnenfrage hinaus. Auch Telefonüberwachung, Standortermittlung und anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen oder in Zügen sollen künftig möglich sein. Außerdem kann die Bundespolizei Menschen leichter in Gewahrsam nehmen, wenn sie ein Ausreiseverbot zu umgehen versuchen.

Befürworter loben das Gesetz als dringend notwendige Modernisierung im Kampf gegen neue Bedrohungen aus der Luft und im digitalen Raum. Kritiker hingegen warnen vor einem weiteren Ausbau polizeilicher Befugnisse auf Kosten der Bürgerrechte. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen – und dürfte damit eine der umstrittensten sicherheitspolitischen Entscheidungen dieses Jahres treffen (Quelle: t-online).

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