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Echtzeitüberweisung zurückbuchen – geht das überhaupt? Das solltet ihr wissen

Geldscheine und Überweisungsschein auf Tisch, Mann trägt etwas ein
inmal versendet, lässt sich eine Echtzeitüberweisung nur mit Zustimmung des Empfängers zurückholen. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie / Bildbearbeitung GIGA)
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Bei Echtzeitüberweisungen landet das Geld in Sekunden auf dem Empfängerkonto. Manchmal kommt es jedoch zu Fehlüberweisungen durch Zahlendreher oder falsche Beträge. Bei uns erfahrt ihr, warum Rückbuchungen schwierig sind und was ihr im Ernstfall tun könnt.

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Kann man Echtzeitüberweisungen rückgängig machen?

Bei Überweisungen gibt es, anders als bei Lastschriften, grundsätzlich keine Stornofunktion. Dass eine Überweisung nach der Freigabe nicht zurückgeholt werden kann, ist seit vielen Jahrzehnten Standard im Bankwesen.

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Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 675p BGB. Aus der zivilrechtlichen Vorschrift ergibt sich, dass Überweisungsaufträge nach Zugang bei der Bank nicht mehr widerrufen werden können. Nur bevor die Bank die Zahlung tatsächlich bearbeitet hat, könnte sie den Auftrag aus Kulanz (!) stoppen.

Doch das ist bei Echtzeitüberweisungen nahezu unmöglich, da das Geld in Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Im Nachhinein bleibt nur die Kontaktaufnahme zur Empfängerbank und das Hoffen auf eine freiwillige Rückzahlung durch den Empfänger.

Warum sind Überweisungsrückrufe von jeher so schwierig?

Egal, ob Echtzeit- oder Standardüberweisung und egal, ob richtig oder falsch: Sobald der Überweisungsbetrag auf dem Empfängerkonto gebucht ist, entscheidet der Kontoinhaber über die Rückzahlung.

Das bedeutet in der Praxis: Eure Bank kann in diesem Fall einen Rückruf einleiten, dieser führt aber nur mit der Zustimmung auf der Empfängerseite zum Erfolg.

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Wer irrtümlich Geld erhalten hat, ist zwar nach § 812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet, doch wird diese verweigert, hilft unter Umständen nur noch eine Klage.

Bei Lastschriften sieht die Rechtslage anders aus. Wird von eurem Konto unberechtigt ein Betrag abgebucht, könnt ihr die Lastschrift bis zu acht Wochen nach der Abbuchung zurückgeben.

Welche Schutzmechanismen gibt es?

Vielleicht habt ihr bei einer Überweisung auch schon einmal die Meldung  „IBAN/BIC Prüfziffer falsch“ erhalten.

Das liegt an einem wichtigen Schutzmechanismus, der folgendermaßen funktioniert: Das Überweisungssystem prüft jede IBAN mit einer mathematischen Prüfziffer. Ist ein Zahlendreher in der IBAN, errechnet das System (sofern es diese IBAN nicht gibt) eine falsche Prüfziffer und die fehlerhafte Überweisung wird direkt bankseitig blockiert.

Bitte beachtet aber: Existiert die fehlerhaft eingegebene IBAN tatsächlich, kann das System den Fehler nicht erkennen und die Überweisung wird trotzdem ausgeführt.

Das ändert sich: Ab 9. Oktober 2025 müssen alle Banken des europäischen Wirtschaftsraumes sowohl bei Standard- als auch bei Echtzeitüberweisungen vor der Ausführung zusätzlich zur IBAN auch deren Übereinstimmung mit dem Empfängernamen überprüfen.

Sinn und Zweck der neuen Regelung ist es, fehlgeleitete oder betrügerische Zahlungen noch vor der Gutschrift zu erkennen, zu blocken und mit einem Warnhinweis zu versehen. Dieser neue Schutzmechanismus erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich.

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Typische Fehlerquellen und praktische Tipps

Zu falschen Überweisungen kommt es häufig durch Tippfehler, überhastetes Eingeben und fehlende Kontrolle. Am sichersten ist es, die IBAN und den Betrag immer doppelt zu prüfen oder wenn ihr unsicher seid, sogar im Vier-Augen-Prinzip zu kontrollieren.

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Damit erspart ihr euch viel Ärger und Kosten, denn für Überweisungsrückrufe werden aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes Bearbeitungsgebühren erhoben – und zwar auch dann, wenn sie nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Was tun bei einer Fehlüberweisung? Die Checkliste

Eine Fehlüberweisung ist zwar ärgerlich, aber wenn ihr schnell und zielgerichtet vorgeht, steigen eure Chancen, das Geld zurückzuerhalten. So geht ihr am besten vor:

  • Prüft euren Kontoauszug, informiert eure Bank und veranlasst einen Überweisungsrückruf.
  • Vergesst nicht, die Gebühren vorab abzuklären.
  • Wenn ihr den Verdacht habt, dass es sich um einen Betrugsfall handelt, schaltet bitte umgehend sowohl eure Bank als auch die Polizei mit ein und dokumentiert alles sorgfältig.

Bei Betrugsfällen entscheidet in letzter Konsequenz die Autorisierung und die Einhaltung von Sicherheitsregeln über die Haftung.

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Habt ihr die Überweisung nicht selbst freigegeben, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB in der Regel erstatten. Habt ihr grob fahrlässig gehandelt und zum Beispiel vertrauliche Daten an Dritte weitergegeben, haftet ihr im Zweifel selbst.

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