Das Gebäudeenergiegesetz ist umstritten und soll reformiert werden. Welche Vorgaben gelten 2025 noch für Gasheizungen? Das Wichtigste im Überblick.
Darf man 2025 noch eine Gasheizung einbauen?
Seit 2024 dürfen in Neubauten, die in einem Neubaugebiet stehen, nur Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten.
Für Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken gilt das nicht. Nach der aktuellen Fassung des Heizungsgesetzes dürfen 2025 noch Gasheizungen eingebaut werden.
Eine Alternative zur Gasheizung ist die Wärmepumpe. Ob sie sich lohnt, erfahrt ihr im Video:
Wie lange ist der Einbau von Gasheizungen noch erlaubt?
Für Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken laufen die Fristen Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 ab. Welches Jahr für euch gilt, hängt von eurer Kommune ab. Leben in eurer Stadt mindestens 100.000 Einwohner, hat die Verwaltung bis 30. Juni 2026 Zeit, eine kommunale Wärmeplanung auszuarbeiten. Für kleinere Kommunen läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028.
Von dieser Wärmeplanung hängt ab, mit welcher Versorgung ihr für euren Ort rechnet können, ob beispielsweise ein Fernwärmenetz besteht oder die Nutzung von Biogas oder Wasserstoff möglich ist. Auf dieser Grundlage könnt ihr dann eure eigene Heizung planen.
Welche Heizungen dürfen ab 2025 noch eingebaut werden?
In Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken dürfen vorerst noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Ihr solltet jedoch bedenken, dass die fossilen Energieträger in den nächsten Jahren deutlich teurer werden.
Alternativen sind Gasheizungen, die Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grünen Wasserstoff nutzen. Möglich sind auch solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Biomasseheizungen oder Hybridheizungen.


