Ansprüche auf Rückzahlung verjähren bald.
Nach mehreren Urteilen zu Negativzinsen hat sich nun auch die BaFin eingeschaltet. Die Finanzaufsicht rät allen Kontoinhabern dazu, zu prüfen, ob sie vielleicht zu viel gezahlt haben – und ob noch Rückforderungen möglich sind.
BaFin: Rückforderungen wegen Negativzinsen
Viele Banken hatten in der Niedrigzinsphase Gebühren auf hohe Einlagen eingeführt. Diese Verwahrentgelte trafen meist Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten und sollten die eigenen Kosten durch den negativen Einlagenzins der EZB abfedern. Verbraucherschützer hatten das Vorgehen juristisch angegriffen.
Der Bundesgerichtshof hat dann Anfang des Jahres entschieden, dass die entsprechenden Klauseln bei Sparkonten und Tagesgeldkonten unwirksam waren. Diese Konten dienten ausdrücklich dem Vermögensaufbau, so das Gericht. Wer dort Negativzinsen verlangt habe, habe damit den Sparzweck untergraben. Auch bei Girokonten wurden Klauseln gekippt, etwa wenn sie unklar waren oder nicht sauber erläuterten, wie das Verwahrentgelt berechnet wird.
Damit ist der Weg frei für Rückforderungen. Laut BaFin sollten Betroffene rasch prüfen, ob ihre Konten betroffen waren und ob es Entgelte gab, die jetzt zurückgefordert werden können.
Jetzt handeln: Ansprüche verjähren bald
Die Verjährungsfrist läuft bereits. Entgelte, die im Jahr 2022 erhoben wurden, könnten nur noch bis Ende 2025 zurückgefordert werden. Danach sind mögliche Ansprüche verjährt, sagt die BaFin. Wer ein Girokonto, Tagesgeld oder Sparkonto besitzt oder besaß, sollte also nicht lange zögern. Die Rechtslage ist inzwischen klar.
Ob und wie eine Rückforderung möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertragstext der Bank ab. Hilfe bieten unter anderem die Verbraucherzentralen, die auch Musterbriefe und Beratung anbieten. Auch spezialisierte Anwälte können die Prüfung übernehmen.

