Tempolimits haben verschiedene Gründe. Einer davon ist die Luftreinhaltung. Doch gilt ein solches Tempolimit auch für Fahrzeuge mit Elektroantrieb?
Umwelt-Tempolimit gilt für alle Fahrzeuge
In Deutschland müssen Fahrer von Elektroautos dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten wie Fahrer von Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Das gilt auch in Umweltzonen oder wenn das Tempolimit durch ein Zusatzschild mit dem Umweltschutz begründet wird.
Das bedeutet, dass E-Autos in Umweltzonen, in denen beispielsweise ein Tempolimit von 30 km/h oder 50 km/h aufgrund von Luftverschmutzung gilt, diese Geschwindigkeitsbegrenzungen ebenfalls einhalten müssen.
Es gibt auf deutschen Straßen generell keine Ausnahmen für E-Autos bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen. Egal ob das Tempolimit aus Lärmschutzgründen besteht oder der Verbesserung der Luftqualität dient, gilt es für alle Autofahrer gleichermaßen.
Wie wird das Umwelt-Tempolimit für E-Autos begründet?
Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem sich der Fahrer eines E-Autos eine gesonderte Regelung erhoffte. Schließlich stoße sein Fahrzeug keine direkten Schadstoffe aus.
Das Gericht entschied jedoch, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen, die zur Luftreinhaltung dienen, auch für Elektrofahrzeuge gelten müssen, ohne dass es Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt. Eine allgemeine Befreiung von E-Autos von diesen Tempolimits sei nicht nur schwer zu kontrollieren, sondern führe auch zu unterschiedlichen Geschwindigkeiten und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko (laut Justiz NRW).
Auch wenn E-Autos im Betrieb keine Abgase produzieren, entstehen trotzdem luftverunreinigende Partikel. Sie werden durch Reifenabrieb, Bremsstaub und Straßenabrieb verursacht. Das höhere Gewicht und das stärkere Drehmoment von E-Autos führen zu einem höheren Reifen- und Straßenabrieb.
Tempolimit-Ausnahme in Österreich
In Österreich gibt es eine Ausnahme von den Umwelt-Tempolimits (IG-L) für reine Elektroautos und Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (nach Angaben des ADAC). Diese dürfen auf bestimmten Autobahnabschnitten, auf denen normalerweise 100 km/h erlaubt sind, 130 km/h fahren, sofern entsprechende Schilder darauf hinweisen.
Das ist unter anderem abschnittsweise auf der Inntalautobahn A12 oder der Tauernautobahn A10 der Fall. Fahrzeuge mit einem deutschen E-Kennzeichen profitieren seit 2021 von dieser Sonderregelung.

