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Heizungsgesetz: Umweltminister spricht Klartext

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Die neue Regierung übernimmt eine Regel der alten Regierung. (© IMAGO / Shotshop / Bearbeitung: GIGA)
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Nach monatelanger Unsicherheit gibt es nun eine klare Ansage zur Zukunft des Heizens in Deutschland.

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Die Bundesregierung schafft Klarheit bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Die zentrale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, bleibt bestehen.

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65 Prozent beim Heizungsgesetz bleiben

Das bestätigte Umweltminister Carsten Schneider (SPD) auf dem Energiewendekongress der Deutschen Energie-Agentur in Berlin. Ziel sei es, schnell für klare Verhältnisse zu sorgen und die Umsetzung für Verbraucher zu erleichtern, ohne dabei die Klimaziele aus den Augen zu verlieren.

Die 65-Prozent-Regel gilt als Kernstück des oft als „Heizungsgesetz“ bezeichneten GEG und soll den Abschied von rein fossilen Heizsystemen beschleunigen.

Für Eigentümer bedeutet dies, dass sie beim Austausch ihrer alten Heizung auf Technologien wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder einen Anschluss an ein Fernwärmenetz setzen müssen. Auch Gasheizungen, die nachweislich mit grünen Gasen betrieben werden können, bleiben eine Option.

Schneider nannte die Wärmepumpe erneut die „führende Technologie“ für den Ausbau erneuerbarer Wärme. Damit bekräftigt er den Kurs, den bereits die Ampel-Regierung eingeschlagen hatte – auch wenn die Umsetzung künftig praxistauglicher werden soll. Die Klimaneutralität bis 2045 bleibe ein unverrückbares Ziel.

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Endlich Klarheit

Die Ankündigung beendet eine Phase der Verunsicherung, die seit der letzten Novelle durch die Ampel-Regierung anhielt. Die teils hitzige öffentliche Debatte hatte viele Hausbesitzer verunsichert und zu einer abwartenden Haltung geführt. Innerhalb der neuen Regierungskoalition hatten sich zuvor Teile der CDU für eine ersatzlose Streichung dieser Regel ausgesprochen, was die Spekulationen zusätzlich befeuert hatte.

Für die weitere Planung hat die Regierung einen klaren Zeitplan vorgelegt. Bis zum Ende des Jahres sollen die Eckpunkte für die Gesetzesreform stehen, ein vollständiger Entwurf soll dann spätestens im ersten Quartal 2026 präsentiert werden (Quelle: t-online).

Für viele Eigentümer bleibt die Entscheidung trotzdem ein zweischneidiges Signal: Sie schafft Planungssicherheit, aber auch Verpflichtung. Klar ist: Die Bundesregierung will beim Heizen keine neuen Kompromisse eingehen – sondern den Weg zur Klimaneutralität konsequent fortsetzen.

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