Sind unsere Daten eine Währung? Das wollen Verbraucherschützer im Fall von Lidl Plus jetzt vor dem Bundesgerichtshof klären lassen.
Der Discounter Lidl steht erneut im Fokus der Verbraucherschützer. Dieses Mal geht es nicht um Preise oder Produktqualität, sondern um die Frage, ob die App Lidl Plus wirklich kostenlos ist – oder ob Kundinnen und Kunden in Wahrheit mit ihren Daten bezahlen.
Lidl Plus kommt nicht zur Ruhe
Die App ist ein zentrales Marketinginstrument des Konzerns: Wer sie nutzt, erhält Rabatte, Coupons und exklusive Angebote. Dafür muss man sich registrieren und persönliche Daten preisgeben – etwa Name, Standort oder Einkaufsverhalten. Auf dieser Grundlage analysiert Lidl, wie sich Kundinnen und Kunden verhalten, um gezieltere Angebote zu machen.
Genau hier setzen die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an. Sie kritisieren, dass Lidl die App in seinen Nutzungsbedingungen als „kostenlos“ bewirbt. „Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten.“
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das anders: Im September entschied es, dass der Begriff „kostenlos“ zulässig sei. Das Gericht argumentierte, Verbraucher würden kein Geld bezahlen – und das sei entscheidend. Eine Preisgabe von Daten sei kein „Preis“ im juristischen Sinn.
Der vzbv akzeptiert dieses Urteil nicht und zieht nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dort soll endgültig geklärt werden, ob Daten als Form der Bezahlung gelten können. Die Karlsruher Richter legten die Frage teilweise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob der Begriff „Kosten“ in der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken auch die Preisgabe personenbezogener Daten umfasst.
Es geht um mehr als Lidl Plus
Für den BGH ist das mehr als ein Einzelfall. Es geht um die Grundsatzfrage, wie digitale Geschäftsmodelle bewertet werden müssen, wenn sie auf der Auswertung von Nutzerdaten beruhen. Der Fall könnte damit wegweisend für die gesamte Branche werden – von Rabatt-Apps bis zu Streamingdiensten.
Das Ergebnis dürfte weitreichende Folgen haben: Sollte der EuGH entscheiden, dass Daten eine Form der Bezahlung darstellen, müssten Unternehmen ihre Werbeversprechen und Nutzungsbedingungen anpassen. Das Schlagwort „kostenlos“ wäre dann für viele digitale Angebote nicht mehr haltbar (Quelle: t-online).
Bis dahin bleibt offen, ob Lidl seine App weiter als Gratis-Angebot anpreisen darf – oder ob das „Bezahlen mit Daten“ bald auch juristisch als solches gilt. Sicher ist nur: Der Streit um Lidl Plus könnte festlegen, was „kostenlos“ im digitalen Zeitalter wirklich bedeutet.

