Das hat Konsequenzen für Fahrer und Verleiher.
E-Scooter sind längst Teil des Stadtbilds, doch die Kritik reißt nicht ab. Nun will das Verkehrsministerium die Verordnung für die elektrischen Tretroller überarbeiten. Neben strengeren Regeln fürs Parken und Fahren drohen höhere Strafen.
E-Scooter: Neue Regeln und Strafen geplant
Laut Verkehrsministerium sollen künftig alle neu zugelassenen E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein. Diese Pflicht gilt ab 2027. Zusätzlich müssen Vorder- und Rückbremse künftig unabhängig voneinander funktionieren. Die geplante Novelle der Verordnung soll noch 2025 den Bundesrat passieren. Erste Änderungen greifen dann mit Übergangsfristen.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhalten im Straßenverkehr: Künftig sollen E-Scooter wie Fahrräder behandelt werden. Bei grünen Pfeilen an roten Ampeln dürfen sie abbiegen, sofern die Beschilderung dies erlaubt. Auch das Parken in Fußgängerzonen und auf Gehwegen wird klarer geregelt. Sharing-Anbieter sollen dort ganz ausgeschlossen werden. Eigene Fahrzeuge dürfen weiterhin abgestellt werden, solange sie niemanden behindern.
Parallel dazu dürfen Kommunen lokale Regeln zum Abstellen von Leihrollern erlassen. Das Ziel besteht darin, das oftmals chaotische Bild in Innenstädten zu entschärfen. Die Verantwortung für die Ordnung im öffentlichen Raum wird damit stärker auf die Städte übertragen (Quelle: heise online).
E-Scooter: Höhere Strafen, weniger Chaos?
Mit der Reform zieht das Verkehrsministerium auch die Bußgelder an. Wer mit mehreren Personen auf einem E-Scooter fährt, soll künftig 25 Euro zahlen. Bisher waren es 5 Euro. Auch das unerlaubte Fahren auf Gehwegen soll mit 25 statt 15 Euro geahndet werden. Damit orientiert sich der Gesetzgeber an den bestehenden Strafen im Radverkehr.
Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannte Gefährdungshaftung. Aktuell muss das Opfer bei einem unverschuldeten E-Scooter-Unfall den Nachweis erbringen, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Bleibt dieser Beweis aus, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Der ADAC kritisiert, dass dieser Missstand in der geplanten Reform nicht adressiert wird (Quelle: ADAC).

