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Powerbank im Flugzeug: Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen

Anker 325 Powerbank (20.000 mAh)
Eine Powerbank im Flugzeug mitnehmen – dafür gelten besondere Regeln. (© Anker / Bearbeitung: GIGA )
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Handgepäck ja, Aufgabegepäck nein: Für Powerbanks im Flugzeug gelten klare Regeln. Viele Airlines gehen noch weiter. Wir erklären, was erlaubt ist und was nicht.

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Warum ist die Nutzung von Powerbanks in Flugzeugen reguliert?

Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigung überhitzen oder einen Kurzschluss verursachen können. Nach einem Brand in einem südkoreanischen Flugzeug haben die dortigen Behörden reagiert. Seither gelten bei allen südkoreanischen Airlines besonders strenge Regeln für Transport und Nutzung von Powerbanks.

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Auch andere Länder ziehen inzwischen nach und verschärfen ihre Vorschriften. Laut dem Luftfahrt-Bundesamt dürfen Powerbanks und andere Ersatzbatterien nur im Handgepäck mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.

Darüber hinaus legen viele Fluggesellschaften eigene Einschränkungen fest, etwa, ob Powerbanks an Bord verwendet oder aufgeladen werden dürfen.

In diesem Video stellen wir euch die Powerbank Anker Nano vor:

Tipp: Anker Nano Powerbank
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Bei diesen Airlines ist die Nutzung und das Aufladen von Powerbanks bereits verboten

Einige Fluggesellschaften haben ihre Vorschriften bereits verschärft. Bei diesen Fluggesellschaften ist die Verwendung und das Aufladen von Powerbanks an Bord untersagt, unabhängig von der Kapazität (Stand Oktober 2025):

  • Discover Airlines – erste deutsche Fluglinie
  • Vietnam Airlines
  • VietJet
  • Singapore Airlines
  • Scoot
  • Eva Air
  • Thai Airways
  • AirAsia
  • Starlux Airlines
  • Tigerair
  • China Airlines
  • Air Busan
  • South Korean Airlines
  • Emirates
  • Weitere südkoreanische Airlines wie Asiana Airlines, Korean Air, T’Way Air je nach Gebiet
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Diese Airlines verlangen, dass Powerbanks nicht benutzt, nicht im Gepäckfach verstaut und nicht aufgeladen werden dürfen. Sie müssen während des Fluges an leicht zugänglichen Stellen wie unter dem Sitz oder in der Sitztasche aufbewahrt werden. Die individuellen Vorschriften erfährt man direkt bei der jeweiligen Fluglinie.

Welche Vorschriften gelten in den meisten Flugzeugen?

Grundsätzlich dürfen Powerbanks im Flugzeug mitgenommen werden, allerdings nur unter klaren Sicherheitsvorgaben: So müssen sie sich immer im Handgepäck befinden. Im aufgegebenen Koffer sind sie verboten, da sie bei einem Kurzschluss oder einer Beschädigung ein Brandrisiko darstellen.

Die meisten Airlines gestatten pro Person maximal zwei Powerbanks, sofern sie die genannten Grenzwerte einhalten. Sie sollten separat transportiert und in Kunststofftaschen verpackt oder mit Isolierband gegen Kurzschluss gesichert werden.

Entscheidend ist außerdem die Kapazität. Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden sind in der Regel ohne Einschränkung erlaubt. Modelle mit mehr als 100, aber weniger als 160 Wattstunden dürfen nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft transportiert werden. Alles, was über 160 Wattstunden liegt, ist an Bord grundsätzlich verboten.

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Wichtig ist, dass die Wattstunden (Wh) auf der Powerbank gut lesbar angegeben sind oder dass eine Herstellerbescheinigung mitgeführt wird. Andernfalls kann das Gerät am Sicherheitscheck abgewiesen werden.

Diese Vorgaben orientieren sich an den Sicherheitsstandards, die unter anderem vom Luftfahrt-Bundesamt und der International Air Transport Association empfohlen werden.

Sonderregelung für Flüge innerhalb Chinas

Auf Inlandsflügen in China gelten besonders strenge Vorschriften: Dort dürfen nur noch Powerbanks mit dem offiziellen 3C-Logo (China Compulsory Certification) mitgeführt werden. Das 3C-Logo kennzeichnet Produkte, die nach chinesischen Sicherheitsstandards geprüft wurden. Powerbanks mit europäischem CE-Label werden am Sicherheitscheck abgewiesen.

Was passiert bei Regelverstößen?

Wer die Vorschriften für Powerbanks im Flugzeug missachtet, muss mit strengen Konsequenzen rechnen. Wird eine Powerbank im aufgegebenen Gepäck entdeckt, kann das Gepäckstück zur Sicherheit entfernt oder geöffnet werden, oft ohne Rücksprache mit dem Passagier.

Auch am Sicherheitscheck dürfen nicht gekennzeichnete, beschädigte oder überdimensionierte Powerbanks konfisziert werden. In manchen Fällen kann die Mitnahme verweigert oder ein Bußgeld verhängt werden.

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Besonders bei internationalen Flügen drohen zusätzliche Verzögerungen, da die Kontrollen in einigen Ländern – etwa in China oder Südkorea – besonders streng sind.

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