Ihr habt euch für einen Privatparkplatz entschieden, um stressfrei zu parken – doch was tun, wenn euch Unbefugte den Platz wegnehmen? Wir klären auf.
Auf Privatgrundstücken ist unerlaubtes Parken tabu
So wie niemand seine Schuhe auf fremden Fußmatten abstellt, gehören auch fremde Fahrzeuge nicht auf einen Privatparkplatz. Die Theorie ist klar, die Praxis bei manchen Autofahrern aber noch nicht angekommen.
Wenn ihr einen Privatparkplatz besitzt und er von Fremden genutzt wird, ist der erste Gedanken „abschleppen lassen“. Ganz so einfach ist das aber nicht, denn zunächst einmal muss dem Falschparker klar gewesen sein, dass er hier nicht stehen darf.
Dazu nutzt ihr ein einfaches Schild mit der Aufschrift „Privatparkplatz“ oder auch nur „Privat“. Sonderregelungen wie „Anliegerparken“ oder „nur Parken mit Parkschein“ müssen auch klar ersichtlich sein. Ihr habt euren Parkplatz längst ausgeschildert? Dann ist Abschleppen erlaubt!
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Widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen lassen
Die R&V Versicherungen erklären verbraucherfreundlich, welche Maßnahmen ihr bei einem Falschparker auf eurem Parkplatz ergreifen könnt. Ist alles ausgeschildert und wird euer Parkplatz trotzdem fremdgenutzt, könnt ihr das Fahrzeug abschleppen lassen.
Das BGB erklärt in § 858 Absatz 1, dass es sich bei Störungen von Besitztümern um eine verbotene Eigenmacht handelt. Der Falschparker macht sich somit strafbar, wenn er euch mit seinem widerrechtlich geparkten Fahrzeug stört oder behindert.
Wie der Website bussgeldkatalog.org zu entnehmen ist, nutzt ein Anruf bei der Polizei nichts, denn die ist auf Privatparkplätzen nicht zuständig. Die Beamten können euch allerdings dabei helfen, den Fahrer zu ermitteln und ihn telefonisch zum Entfernen seines Fahrzeugs aufzufordern.
Lasst ihr jemanden abschleppen, dokumentiert das fehlerhafte Verhalten und auch eventuell vorhandene Schäden am Fahrzeug. Ihr geht damit sicher, dass der Fahrer nicht später gegen euch Ansprüche erhebt.
Für die Kosten müsst ihr in Vorleistung gehen und habt dann zwei Möglichkeiten. Entweder fordert ihr den Betrag per Schadenersatzklage wieder ein oder ihr teilt dem Falschparker den Standort seines Wagens erst nach Zahlung der Kosten mit.
Mit Unterlassungserklärung Rechte geltend machen
Habt ihr es immer wieder mit demselben Falschparker zu tun, könnt ihr ihn auffordern, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sollte die Person dann erneut auf eurem Parkplatz parken, droht eine Vertragsstrafe.
Eine solche Erklärung könnt ihr beim Anwalt beantragen, ihr braucht hierfür nur das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs und Fotos von den Vorfällen. Die Anwaltskosten muss der Falschparker tragen, ihr müsst eventuell in Vorleistung gehen.

