Weiter zur NavigationWeiter zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Weihnachtsgeschenke 2025: Darauf müsst ihr für einen Umtausch achten

Weihnachtsgeschenke 2025: Darauf müsst ihr für einen Umtausch achten

Hand mit Tasche, Kreditkarte vor Weihnachtsbaum
Wer jetzt schon Weihnachtsgeschenke besorgt, sollte sich über Rückgabefristen im Klaren sein. (© IMAGO / Zoonar / Wichayada Suwannachun / Bearbeitung: GIGA)
Anzeige

Wenn euer Geschenk an Weihnachten nicht so gut ankommt, wie gewünscht, heißt es: Umtauschen, ob im Laden oder online.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Auch in diesem Jahr wird nicht jedes Weihnachtsgeschenk aus dem Onlineshop rechtzeitig ankommen, wird nicht jede gut gemeinte Gabe den Beschenkten auch gefallen. Aber was tun, wenn Waren verspätet oder beschädigt sind oder ein Geschenk einfach nicht gefällt?

Anzeige

Wer online kauft, hat’s beim Umtausch leichter

Grundsätzlich gilt: Wer im Internet gekauft hat, ist in diesem Fall klar im Vorteil. Das 14-tägige Widerrufsrecht können Käufer ohne Angabe von Gründen geltend machen, es müssen dafür keine Mängel vorliegen. Seid ihr in dieser Zeitspanne und habt online bei einem gewerblichen Händler eingekauft, muss in fast allen Fällen die Ware vom Verkäufer zurückgenommen werden. Achtung: Das Widerrufsrecht gilt nicht für private Anbieter, zum Beispiel über eBay oder Kleinanzeigen.

Ausnahmen sind außerdem etwa personalisierte Produkte oder Hygieneartikel. Ein genauer Blick in die AGB des Händlers kann hier weiterhelfen. Das gilt auch dafür, ob ihr bei einer Retoure die Versandkosten übernehmen müsst. Händler sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine Rücksendung zu übernehmen.

Habt ihr zum Beispiel Weihnachtsgeschenke bei Amazon gekauft, könnt ihr euch mit der Rückgabe länger Zeit lassen. Für viele Artikel, die zwischen dem 1. November und 25. Dezember 2025 bei Amazon gekauft werden, gilt wie meistens rund um Weihnachten eine längere Rückgabefrist. Je nach Produkt habt ihr bis zum 15. oder sogar 31. Januar 2026 ausreichend Zeit.

Anzeige

Händler: Keine Pflicht zum Umtausch

Wer trotz Einschränkungen Weihnachtsgeschenke lieber im stationären Handel besorgt (hat), muss bei Rückgaben hingegen auf Kulanz hoffen. Händler sind nicht verpflichtet, im Laden gekaufte Waren zurückzunehmen, wenn sie nicht beschädigt sind (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg). Gefällt euren Liebsten ein Geschenk einfach nicht, ist das kein ausreichender Grund.

Viele Händler orientieren sich beim Umtausch aber am Widerrufsrecht für Online-Bestellungen. 14 Tage sind oft kein Problem. Erkundigt euch am besten schon beim Kauf, unter welchen Umständen ein Umtausch möglich ist. Den Originalbeleg solltet ihr in jedem Fall vorlegen können. Ob Händler, falls sie Ware umtauschen, einen Gutschein ausstellen oder euch das Geld zurückgeben, können sie selbst entscheiden.

Anders sieht es hingegen bei beschädigter Ware aus. Ob Produkte schon kaputt bei euch ankommen oder ihr im Laden einen Mangel übersehen habt – Händler müssen mangelfreie Ware bereitstellen. Sie können reparieren oder gegen Neuware austauschen, als Kunde habt ihr hier kein Mitspracherecht. Solltet ihr nach zwei Versuchen kein einwandfreies Produkt erhalten, könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten und euer Geld zurückverlangen.

Anzeige

Innerhalb von sechs Monaten bis zu einem Jahr nach dem Kauf geht man bei nicht selbst verursachten Schäden zudem von einem Produktionsfehler aus, der schon beim Kauf bestand. Weihnachtsgeschenke, die schnell den Geist aufgeben, fallen also in diese Kategorie.

Gutscheine besser frühzeitig einlösen

Wer sich den Ärger ersparen will, greift gerne zu Gutscheinen. Da können sich die Beschenkten selbst etwas aussuchen – gefällt oder gefällt, das ist dann nicht mehr euer Problem. Einen Stolperstein hat das allerdings, denn Gutscheine sind nicht ewig gültig. Laut Verbraucherzentrale Hamburg gelten in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

Beschenkte haben also viel Zeit, sich etwas auszusuchen – oder den Gutschein in der Schublade zu vergessen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg gibt es noch ein anderes Risiko bei Gutscheinen: Geht der Anbieter pleite, haben Gutscheinbesitzer einfach nur einen hübschen Zettel. Zu viel Zeit lassen sollte man sich also besser nicht.

Anzeige