Wenn ihr mit den Konditionen eures Lohnsteuerhilfevereins unzufrieden seid, dann empfiehlt sich ein Anbieterwechsel. Wir zeigen euch, was ihr bei der Beendigung eures Vertrages beachten müsst und stellen euch eine Kündigungsvorlage zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis:
Um bei einer Kündigung nichts wichtiges zu vergessen, solltet ihr vorher noch einmal euren Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eures Lohnsteuerhilfevereins lesen. Dann wisst ihr, was ihr beachten müsst, wenn ihr eure Vereinsmitgliedschaft unkompliziert und stressfrei beenden wollt. Alternativ könnt ihr auch einfach diese Vorlage benutzen:
Schaut auf Kündigung.org nach, ob es für euren Anbieter ein vorgefertigtes Formular gibt!
1. Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist?
Zu allererst solltet ihr in den AGB oder eurem Vertrag nachsehen, ob ihr eine bestimmte Kündigungsfrist beachten müsst. Üblicherweise gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Dabei müsst ihr beachten, dass für viele Verträge ebenfalls eine Mindestlaufzeit gilt. Vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit könnt ihr nicht ohne besonderen Grund kündigen.
2. Welche Formvorgaben müsst ihr bei der Kündigung einhalten?
Normalerweise bedarf eine Kündigung der Textform. Bei Abschluss eures Vertrages habt ihr den Formvorgaben der Kündigung zugestimmt, also müsst ihr euch auch daran halten. Seht im Vertrag oder den AGB nach, auf welchem Weg ihr kündigen könnt. Übliche Wege sind per Post, Fax oder Mail. Bei manchen Vereinen könnt ihr eure Mitgliedschaft auch telefonisch oder über ein dafür vorgesehenes Internetportal beenden.
3. An welche Adresse muss das Kündigungsschreiben geschickt werden?
Auf der Internetseite eures Lohnsteuerhilfevereines könnt ihr die Kontaktdaten ausfindig machen. Nutzt nicht die Adresse aus dem Impressum des Anbieters! Für Belange wie Kündigungen gibt es meistens eigens dafür vorgesehene Adressen, welche ihr unter dem Reiter „Kontakt“ oder „Support“ finden solltet. Alternativ könnt ihr auch in euren Vertragsunterlagen oder den AGB nachsehen, da dort oft schon die geforderte Zieladresse für euer Kündigungsschreiben angegeben wird. Solltet ihr nicht fündig werden, könnt ihr auch den Kundenservice anrufen und alle wichtigen Daten erfragen.
4. Rückgewinnungsmaßnahmen vorbeugen
Wenn ihr von eurem Lohnsteuerhilfeverein nach der Kündigung keine Newsletter oder andere Angebote mehr erhalten wollt, dann empfehlen wir euch, folgenden Satz in euer Kündigungsschreiben zu integrieren:
Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.
Sonst kann es sein, dass ihr immer wieder Angebote erhaltet, um erneut einen Vertrag abzuschließen. Das kann mitunter sehr nervig werden.
5. Außerordentliche Kündigung
Wenn ihr aus einem besonderen Grund kündigen wollt, so gelten für euch andere Kündigungsbedingungen. Wollt ihr beispielsweise den Vertrag eines kürzlich Verstorbenen beenden, müsst ihr üblicherweise keine vertragliche Mindestlaufzeit beachten. Auch wird euch in diesem Fall oft eine stark verkürzte Kündigungsfrist eingeräumt, so dass ihr den Vertrag möglichst schnell beenden könnt. Diese Konditionen entnehmt ihr am besten den AGB oder dem Vertragstext. Bei Unklarheiten empfehlen wir euch eine Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice.
6. Nachhaken nicht vergessen!
Notiert euch auf jeden Fall die Nummer des Kundenservices! Wir empfehlen euch, ein paar Tage nach dem Abschicken eures Kündigungsschreibens dort anzurufen. Dann könnt ihr erfragen, ob euer Schreiben eingegangen ist und bearbeitet wird!
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