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eBay einschalten: Beschwerde über Verkäufer oder Käufer

© IMAGO / Zoonar
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Bei eBay könnt ihr Artikel aller Art kaufen oder auch den eigenen Krempel an den Mann bringen. Manchmal kann bei einer Bestellung oder einem Verkauf etwas schiefgehen. Erfahrt hier, wie man eine Beschwerde bei eBay über Verkäufer einlegen kann und was man tun kann, wenn Käufer sich nicht korrekt verhalten, etwa weil sie nicht bezahlen.

 
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Beleidigungen im Gesprächsverlauf, falsch oder defekt gelieferte Waren, nicht bezahlte Artikel oder Preisdiskussionen nach Angebotsende: Gründe, warum man sich über den Handel bei eBay beschweren kann, gibt es immer wieder. Bei Problemen seid ihr in der Regel jedoch nicht auf euch allein gestellt, sondern könnt den Kundenservice der Online-Verkaufsplattform einschalten.

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eBay: Beschwerde gegen Verkäufer

Habt ihr etwas gekauft und bezahlt, die Ware jedoch nicht erhalten, müsst ihr eBay einschalten, um eventuell euer Geld über den Käuferschutz zurückzuerhalten.. Im Affekt solltet ihr nicht sofort eine schlechte Bewertung abgeben, wenn etwa ein Artikel nicht dem beschriebenen Zustand entspricht. Zunächst sollte man versuchen, Probleme mit dem Verkäufer direkt zu klären. Gibt es hier keinen Erfolg, schaltet eBay ein:

  • Folgt dem Link, über den ihr eBay kontaktieren könnt.
  • Wählt den Grund aus, über den ihr euch beschweren wollt.
  • Unter Umständen müsst ihr das entsprechende Angebot auswählen, bei welchem es Probleme gab.
  • Nun bekommt ihr verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Neben dem Verweis auf die eBay-Community und dem direkten Link, um den Verkäufer zu kontaktieren, findet ihr hier den Button „Rufen Sie uns an“.
  • Auf diesem Weg könnt ihr Kontakt mit dem eBay-Kundenservice aufnehmen. Die Hotline ist täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr verfügbar.
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ebay-kontakt
Wählt den Grund für die Kontaktaufnahme mit eBay aus (Bildquelle: eBay.de)

Der Verkäufer wird über die Meldung informiert und muss den Versand nachweisen oder eine Rückerstattung anbieten. Sollte der Verkäufer innerhalb von zehn Tagen nicht reagieren, könnt ihr eBay einschalten und das Problem an den Kundenservice weiterleiten. Der Fall wird dann bei eBay geprüft. Im Normalfall erhält man innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Wurde der Artikel mit PayPal bezahlt oder eine Lastschrift beziehungsweise ein Kauf auf Rechnung über PayPal durchgeführt, sind die Chancen auf eine Rückerstattung hoch. eBay kann auch eingeschaltet werden, wenn die gelieferte Ware vom Beschreibungszustand abweicht oder wenn ein Verkäufer nicht auf eine Rückgabeanfrage reagiert.

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Anders sieht es jedoch aus, wenn ohne PayPal bezahlt wurde, etwa bei einer Überweisung. Auch hier sollte man eBay einschalten. Allerdings kann das Geld durch eBay nicht vom Verkäufer eingezogen werden. eBay hat aber zumindest die Möglichkeit, den Verkäufer zu verwarnen oder sogar ganz von der Handelsplattform auszusperren. Um das Geld zurückzuerhalten, müsstet ihr zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Eine Überweisung lässt sich auch über die Bank nicht zurückholen.

eBay: Beschwerde gegen Käufer

Einem Käufer könnt ihr keine negative Bewertung geben. Laut eBay sollen so Rachebewertungen verhindert werden. Dennoch kann es natürlich auch Ärger von der anderen, der Käuferseite geben, wenn dieser etwa einen ersteigerten Artikel nicht bezahlen will. Verkäufer haben die Möglichkeit, eBay einzuschalten, wenn keine Zahlung eingeht. Zunächst sollte man dem Käufer mindestens vier Tage zur Zahlung geben. Sollte sich danach nichts tun, geht wie folgt vor:

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  • Bevor eBay eingeschaltet wird, solltet ihr den Käufer auf die Zahlung des Betrags aus eurem eBay-Angebot auffordern.
  • Bleibt die Zahlung aus, könnt ihr eBay einschalten. Viel Handhabe gibt es hier auch nicht, der Käufer wird noch einmal schriftlich seitens der Online-Plattform zu einer Zahlung aufgefordert.
  • Bleibt die Zahlung aus, könnt ihr zumindest die Verkaufsprovision seitens eBay zurückerhalten, um keinen Schaden zu haben. Im Anschluss könnt ihr einen neuen Versuch starten und das Angebot erneut veröffentlichen.
Bildquelle: GIGA

Falls ihr im Anschluss einer Auktion von einem Käufer bedroht werdet, Bewertungen mit privaten Daten veröffentlicht werden oder andere Probleme entstehen, könnt ihr euch direkt mit eurer Beschwerde an eBay wenden. Außerhalb von eBay habt ihr zudem die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, wenn ihr zum Beispiel bedroht werden. Bleibt eine Zahlung aus, könnt ihr zusätzlich zivilrechtliche Mittel anwenden, um den Käufer zur Zahlung zu bringen. Das lohnt sich aufgrund des hohen Aufwands aber nur bei hohen Verkaufspreisen. Sollte die Frist abgelaufen sein, könnt ihr den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagen.

Sollte die Zahlung ausbleiben, erhaltet ihr zumindest die Verkaufsprovision zurück und könnt den Artikel erneut einstellen.

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Um Ärger bei einem Verkauf zu vermeiden, könnt ihr bestimmte Käufergruppen ausschließen. So kann man zum Beispiel verhindern, dass Käufer, die in der Vergangenheit mehrfach bei anderen eBay-Angeboten nicht bezahlt haben, auf eure Artikel bieten können.

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