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eBay-Käufer zahlt nicht – was tun?

© Getty Images / fizkes

Immer wieder kommt es vor, dass man etwas bei eBay verkauft und der Käufer sich anschließend nicht meldet oder nicht bezahlt. Habt ihr etwas verkauft, solltet ihr das nicht hinnehmen, schließlich wird mit dem höchsten Gebot, einem abgegebenen und akzeptieren Preisvorschlag sowie beim Sofort-Kauf ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen, bei dem der Käufer Pflichten hat. Was sollte man tun, wenn ein Käufer bei eBay nicht bezahlen will?

 
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Meldet sich ein eBayer nicht, könnt ihr den Artikel natürlich noch einmal verkaufen. Vorher solltet ihr allerdings einige Schritte vornehmen. Je nachdem, wie viel Aufwand ihr auf euch nehmen wollt, könnt ihr den säumigen Käufer in die Pflicht nehmen und zur Zahlung auffordern oder den einfachen Weg nehmen und den Kauf bei eBay einfach abbrechen.,

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eBay Käufer meldet sich nicht mehr? So könnt ihr vorgehen

Grundsätzlich hat der Käufer einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit euch abgeschlossen und ist damit prinzipiell zur Zahlung verpflichtet. Das sind eure Möglichkeiten:

  • Sollte sich der Käufer nach Angebotsende nicht von sich aus bei euch melden, könnt ihr ihn kontaktieren.
  • Öffnet hierfür euren „Mein eBay“-Bereich und sucht den Verkauf heraus.
  • Im Feld „Einzelheiten zum Kauf ansehen“ könnt ihr eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung senden. Hier lässt sich auch ein Text schreiben, in dem ihr den Käufer um die Zahlung bittet.
  • Findet ihr keine Zahlung, solltet ihr den schweigsamen Käufer erneut kontaktieren und darauf hinweisen, dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit euch abgeschlossen hat. Er ist damit eine Verpflichtung zur Zahlung des Artikels eingegangen.
  • Sind mehr als vier Tage nach dem Angebotsende beziehungsweise Versand der Rechnung vergangen, bietet eBay die Möglichkeit, den Kauf abzubrechen. Steuert dafür entweder diese Seite bei eBay an oder sucht den Artikel in der Verkaufsübersicht heraus und wählt „Kauf abbrechen“.
  • Nehmt dann die Option „Käufer hat nicht bezahlt“. Dafür habt ihr 30 Tage lang die Möglichkeit. Brecht ihr den Kauf innerhalb dieses Zeitraums ab, erhaltet ihr die Verkaufsprovision zurück und der Artikel kann automatisch wieder zum Kauf angeboten werden. Bewertungen, die der Käufer möglicherweise bereits abgegeben hat, werden gelöscht. Als Verkäufer könnt ihr Käufer bei eBay nicht bewerten.
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Hinweis: Meldet sich ein Käufer zunächst nicht, solltet ihr den Kauf auf jeden Fall abbrechen, bevor ihr den Artikel erneut verkauft. Falls sich der erste Käufer tatsächlich doch noch meldet, könnte es Probleme geben, wenn ihr die Ware nicht mehr habt. Schließlich habt ihr auch als Verkäufer die Pflicht auf Übergabe des Artikels, auch wenn er erst später bezahlt wird.

Vorsicht vor dem 1-Euro-Trick bei eBay:

Wollt ihr euch die Arbeit ersparen und kaufen bei euch häufiger „Spaß“-Bieter ein, könnt ihr den Vorgang automatisieren: Öffnet dafür das Menü für „noch nicht bezahlte Artikel“ und aktiviert hier die Option „Nicht bezahlte Käufe automatisch abbrechen“. Stellt dann ein, nach wie vielen Tagen das passieren soll und nehmt weitere Einstellungen vor, was mit dem nicht bezahlten Artikel geschehen soll.

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eBay-Käufer zahlt nicht: Weitere Optionen

Verkauft ihr Sachen privat bei eBay, haben Käufer kein gesetzliches Widerrufsrecht wie beim Shopping von Neuwaren. Wollt ihr den unzuverlässigen Käufer nicht einfach so davonkommen lassen, könnt ihr noch Mittel außerhalb von eBay in Anspruch nehmen und die Zahlung per Anwalt beziehungsweise gerichtlich durchsetzen. Da beim eBay-Kauf ein rechtsgültiger Kaufvertrag eingegangen wird, habt ihr schließlich Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises, wenn der Artikel nicht von der Beschreibung abweicht.

Die Rechtsprechung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wenn ein Käufer nicht bezahlt. Ihr könnt entweder auf die Zahlung bestehen oder aber den Artikel noch einmal verkaufen. Sollte der Kaufpreis beim erneuten Verkauf niedriger sein, habt ihr normalweise gegenüber dem ersten Käufer Anspruch auf die Differenz zwischen dem ursprünglich höheren und tatsächlichen Verkaufspreis. Der Aufwand lohnt sich aber nur bei besonders hochpreisigen Artikeln, schließlich müsst auch ihr Zeit, Mühen und Geduld mitbringen, um die Ansprüche durchzusetzen. Üblicherweise müsst ihr auch Anwaltskosten und Ähnliches vorstrecken. Gibt es bei dem Käufer nichts zu holen, bleibt ihr auf den Kosten möglicherweise sitzen. Lasst euch also zunächst von einem Anwalt beraten, bevor ihr diese drastischen Schritte außerhalb von eBay vornehmt.

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