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Rundfunkbeitrag: Die Ex-„GEZ“ holt sich jetzt Daten der Einwohnermeldeämter

© Getty Images / ollo

Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag (früher „GEZ-Gebühr“) zu bezahlen, dürfte bald einen Brief vom Beitragsservice erhalten. Als Empfänger sollte man unbedingt darauf antworten.

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Gestern war Stichtag: Am 6. Mai wurde der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Datenbestand der Einwohnermeldeämter „eingefroren“, um dann an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt zu werden. Nach diesem Datenabgleich dürften viele bisher nicht erfasste Personen – voraussichtlich im Juli 2018 – einen Brief bekommen, auf den man unbedingt reagieren sollte. Der letzte derartige Abgleich fand vor rund fünf Jahren statt.

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Meldedatenabgleich des Beitragsservice: Welche Daten werden übermittelt?

Laut der Infoseite des Beitragsservice werden bestimmte Daten von den Einwohnermeldeämtern übermittelt: Das sind der Vor- und Familienname, der Familienstand, das Geburtsdatum, die aktuelle und vorherige Adresse, das Datum des Einzugs in die Wohnung (bei Umzügen) oder Sterbedatum (bei Sterbefällen). Einen direkten Einblick in die Register der Einwohnermeldeämter hat der Beitragsservice aber nicht. Es sei für den Beitragsservice nicht erkennbar, wer zusammen in einer Wohnung lebt. Die Daten werden spätestens nach zwölf Monaten gelöscht. Die rechtliche Grundlage für den Meldedatenabgleich ist im Rundfunkstaatsvertrag (PDF) unter §11 (Verwendung personenbezogener Daten) zu finden.

Anzahl der für den Rundfunkbeitrag gemeldeten Wohnungen in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2016 (Bildquelle: Statista / ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

Brief vom Beitragsservice: Unbedingt antworten

„Ziel des Meldedatenabgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird“ erklärt ein Sprecher gegenüber der Rheinischen Post. Wer mit einer Person in einem Haushalt lebt, die den Beitrag bereits entrichtet, könnte zwar trotzdem Post bekommen, ist aber von der Beitragspflicht befreit. Dazu muss man allerdings unbedingt die Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt, beim Beitragsservice melden – am Besten per Einschreiben an den Beitragsservice. Wer auf das Schreiben nicht reagiere, werde automatisch als Beitragszahler eingestuft – rückwirkend zum Datum des Einzugs in die Wohnung. Aktuell sind mehr als 39,1 Millionen Wohnungen mit einem Beitragskonto für den Rundfunkbeitrag angemeldet (Stand: 31.12.2016).

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Quellen: RP Online, Beitragsservice

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