Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will bis Ende 2016 auf den Kabelmodems seiner Kunden ein separates WLAN-Netz (WifiSpot) aktivieren, das für andere Nutzer in Reichweite als öffentlicher Hotspot dienen soll. Wir zeigen, wie das funktionieren soll und ob ihr die Funktion WifiSpot deaktivieren könnt. Unitymedia wurde bereits abgemahnt.

 
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WifiSpot von Unitymedia erklärt

UPDATE 18.05.2016: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Betreiber Unitymedia aufgrund seiner Vorgehensweise zu WifiSpots abgemahmt. Mehr dazu unten.

Ein Hotspot ist ein drahtloser Internetzugriffspunkt. Über ihn könnt ihr euch etwa mit dem Internet verbinden. Die Firma Unitymedia hat auf einigen öffentlichen Plätzen solche öffentlichen Hotspots namens WifiSpot bereits eingerichtet. Nun sollen aber auch die privaten Router der Unitymedia-Kunden in das WifiSpot-Netzwerk aufgenommen werden, über die sich dann andere Unitymedia-Kunden und Nicht-Kunden ins Internet einloggen können.

Der Grund: Unitymedia will bis Ende des Jahres 1,5 Millionen Hotspots anbieten. Und anscheinend soll das Ganze auf den Rücken der eigenen Kunden ausgetragen werden. Die Bundesnetzagentur prüft den Rollout der WLAN-Hotspots und will nach Rückmeldung durch Unitymedia das weitere Vorgehen festlegen.

Unitymedia-Router senden zukünftig neben dem privaten auch ein öffentliches WLAN-Signal.
Unitymedia-Router senden zukünftig neben dem privaten auch ein öffentliches WLAN-Signal.

Unitymedia aktiviert Hotspot (WifiSpot) automatisch

Grundlage für das Vorgehen von Unitymedia ist das Dokument „Besondere Geschäftsbedingungen WifiSpot„. In ihm unterscheidet der Anbieter bezüglich des Unitymedia-Routers zwischen:

  • der privaten WLAN-Schnittstelle des Kunden: Diese ist nur für den Kunden zugänglich.
  • einer öffentlichen WLAN-Schnittstelle namens WifiSpot: Diese ist für andere Unitymedia-Nutzer zugänglich, welche die WifiSpot-Funktion auf ihrem eigenen Unitymedia-Router nicht deaktiviert haben.

Die Bandbreite eures privaten WLAN-Signals soll vom WifiSpot-Signal nicht angetastet werden. Je nach eurer Bandbreite, ergibt sich eine andere WifiSpot-Bandbreite:

Bandbreite des Unitymedia-KundenWifiSpot-Bandbreite für Öffentlichkeit
< 50 Mbit/s10 Mbit/s Download
1 Mbit/s Upload
 50 Mbit/s50 Mbit/s Download
2,5 Mbit/s Upload
 100 Mbit/s100 Mbit/s Download
5 Mbit/s Upload
 150 Mbit/s150 Mbit/s Download
5 Mbit/s Upload

Das bedeutet zusammengefasst für die Unitymedia-Nutzer:

  • Ihr könnt keinen beliebigen Router nutzen. Es besteht also Routerzwang, obwohl dieser abgeschafft wurde: Routerzwang: Bundestag einigt sich auf Abschaffung.
  • Eure Router funken nicht nur für euch selbst, sondern auch für die Öffentlichkeit in Form eines zweiten WLAN-Signals (WifiSpot), auf das ihr keinen Einfluss habt.
  • Falls jemand das öffentliche Signal gesetzeswidrig nutzt, haftet Unitymedia im Zweifelsfall.
  • Ihr als Unitymedia-Nutzer tragt die Kosten für die zusätzliche Stromversorgung des WifiSpots.
  • Eure private Bandbreite des Homespots soll von der des WifiSpots nicht beeinflusst werden.
  • Wenn ihr der Freischaltung nicht widersprecht, könnt ihr in Zukunft kostenlos die anderen WifiSpots des Anbieters nutzen, die eben von privaten Routern der Unitymedia-Kunden ausgehen.

Im Sommer 2016 soll die Umstellung erfolgen. Laut Unitymedia sollen die WifiSpots für Unitymedia-Kunden mit 150 Mbit/s (~19 MB/s) im Download und mit 5 Mbit/s (~0,6 MB) im Upload funken. Für Nicht-Unitymedia-Kunden sind es hingegen 10 Mbit/s (1,25 MB) im Download und 1 Mbit/s (0,125 MB) im Upload. Die genauen Daten des WifiSpots entnehmt ihr folgender Tabelle.

Unitymedia-WifiSpot: Vergleich für Kunden und Öffentlichkeit

WifiSpotfür Unitymedia-Kundenöffentlich für alle
Hotspot-AnzahlMehrere 100.000Über 1.000
Internet-Geschwindigkeit150 Mbit/s Download
5 Mbit/s Upload
10 Mbit/s Download
1 Mbit/s Upload
Datenvolumenunbegrenzt100 MB pro Tag
Verbindungimmer automatisch verbundenAnmeldung pro WifiSpot erforderlich
KostenlosjaGgf. Kosten für Versand der Registrierungs-SMS.
Parallele NutzungBis zu 5 Geräte gleichzeitignein

Unitymedia-Hotspot deaktivieren – Geht das?

Auch wenn Unitymedia auf diese Weise versucht ein flächendeckendes, kostenloses Hotspot-Netzwerk aufzubauen, dürfte die Vorstellung nicht allen Nutzern gefallen, dass der Router auf einmal sein eigenes WLAN-Netz aufspannt. Stichwort: „Meine Technik hat nur das zu machen, was ich möchte!“ Lässt sich der öffentliche Hotspot also wieder deaktivieren?

In den besonderen Geschäftsbedingungen bezüglich des Unitymedia-Hotspots steht unter Punkt 6, dass der Kunde es zu unterlassen hat, die Nutzung des Hotspots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden. Außerdem dürfe er die Datenkommunikation des WifiSpots nicht abgreifen, speichern oder manipulieren. Weiter heißt es, dass Unitymedia berechtigt ist, den Zugang des Kunden zu WifiSpots zu sperren, wenn der Kunde die Nutzung seines Routers langfristig beeinträchtigt oder unterbricht, etwa durch Router-Neustarts etc.

Im Kundencenter von Unitymedia könnt ihr versuchen, WifiSpot zu deaktivieren.
Im Kundencenter von Unitymedia könnt ihr versuchen, WifiSpot zu deaktivieren.

Wenn ihr als Unitymedia-Kunde nicht wollt, dass eurer WLAN-Router ein zweites WLAN-Signal für die Öffentlichkeit aufspannt, dann könnt ihr versuchen den WifiSpot im Online-Kundencenter von Unitymedia zu deaktivieren.

  1. Loggt euch ins Kundecenter ein.
  2. Klickt auf Meine Produkte, Internet.
  3. Wählt Unitymedia WifiSpot Einstellungen aus.
  4. Klickt auf den Link WifiSpot sperren.

Falls der Link nicht vorhanden ist, ist der Anschluss beziehungsweise euer Router (noch) nicht dafür eingerichtet. Schaut in dem Fall regelmäßig im Kundencenter vorbei. Alternativ könnt ihr den „Besonderen Geschäftsbedingungen“ zum WifiSpot auch per Brief, E-Mail oder Fax widersprechen. Die Kontaktdaten und Adressen zu den einzelnen Unitymedia-Postanschriften findet ihr hier. Alternativ könnt ihr die Telefonnummer nutzen: 0800 0009991.

Durch den Widerspruch beim Anbieter wird dann allerdings die Möglichkeit verwehrt, selber unterwegs auf Hotspots zuzugreifen. Verbraucherschützer sehen das Vorgehen von UnityMedia laut Golem.de als unwirksam an: Vertragsänderungen, wie es das Hinzufügen dieser Leistung darstellt, erfordern eine Zustimmung des Kunden.

Tipp: Wenn ihr einen Hotspot in Windows 10 einrichten wollt, schaut hier vorbei: Windows 10: Hotspot einrichten – So geht's.

WifiSpot von Unitymedia: Vorgehen abgemahnt durch Verbraucherzentrale

Das Vorgehen von Unitymedia, öffentliche WLAN-Hotspots (WifiSpots) aus den Routern der Kunden ohne deren Zustimmung zu einzurichten, hat die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Zwar wird laut der zugehörigen Mitteilung die Bereitstellung von öffentlichen Hotspots begrüßt, allerdings nicht die Art und Weise wie es Unitymedia tut.

Dadurch, dass der neue Dienst WifiSpot einfach so aktiviert wird, ohne die Zustimmung der Kunden, werde das Vertragsverhältnis der Kunden mit Unitymedia unzulässig erweitert. Kunden sollen demnach selbst entscheiden, ob der Router in ihrem Haus ein Hotspot wird oder nicht.

Auch die Tatsache, dass die Kunden die Stromversorgung ihrer Router nicht über einen längeren Zeitraum unterbrechen dürfen, wird für eine unangemessene Benachteiligung gehalten. Entsprechende Klauseln in den oben genannten besonderen AGBs wurden ebenfalls abgemahnt, so die Verbraucherzentrale.

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