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WhatsApp mit Altersbeschränkung? Das sagt ein Rechtsanwalt dazu

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WhatsApp will seine Nutzungsbedingungen ändern und könnte damit theoretisch viele Nutzer aus dem Messenger werfen. Was es damit auf sich hat und wann es dazu kommt, erfahrt ihr hier.

 
WhatsApp
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WhatsApp-Nutzung erst ab 16 Jahren

Der Messaging-Dienst plant seine Nutzungsdaten zu ändern und damit vor allem junge Menschen auszuschließen. Künftig müsste man mindestens 16 Jahre alt sein, um den Dienst zu nutzen. Das schreibt der meist gut informierte Twitter-Account „WABetaInfo“. Offizielle Informationen seitens WhatsApp gibt es dazu allerdings noch nicht.

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Bisher kann man den Dienst ab 13 Jahren nutzen. Umgesetzt werden soll das neue Mindestalter laut dem Tweet spätestens bis zum 25. Mai 2018. Danach wäre es jüngeren Nutzern nicht mehr erlaubt, den Messenger ohne die Erlaubnis ihrer Eltern zu nutzen.

EU schreibt WhatsApp neue Regeln vor

Mehr als 1,5 Milliarden Menschen nutzen WhatApp weltweit. Die Änderung der Bedingungen hängt mit neuen Datenschutzrichtlinien der EU zusammen. Ab Ende Mai gilt in allen Mitgliedstaaten eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laut der DSGVO müssen alle Nutzer der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wer noch keine 16 Jahre alt ist, benötigt dann die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Auch WhatsApp sammelt Daten und ist daher vom Gesetzt betroffen.

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Rechtsanwalt sieht Probleme für WhatsApp

Allerdings wird es fast unmöglich sein, das Alter auch korrekt zu überprüfen und WhatsApp scheint daran auch gar kein Interesse zu haben. Vielmehr möchte sich das Unternehmen wohl nur rechtlich absichern, meint auch Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Meiner Ansicht nach erfolgt hier die Änderung des Eintrittsalters nur, damit die Regelungen der DSGVO zum Schutz von Minderjährigen nicht beachtet werden müssen,“ schreibt er auf seiner Website.

Er sieht allerdings auch ein weiteres Problem für WhatsApp: „Doch auch wenn die Einwilligung der Eltern bei WhatsApp künftig nicht mehr erforderlich ist, muss weiterhin eine Altersüberprüfung erfolgen. Die einfache Angabe „Ich bin 16“ wird auch zukünftig nach meinem Dafürhalten nicht ausreichen.“ Und weiter: „Offenbar setzen die Dienste derzeit darauf, dass Kinder und Jugendliche sich dann einfach mit einem falschen Alter anmelden werden.“

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Die neuen Nutzungsbedingungen werden also nicht dazu führen, dass man die App nicht mehr starten kann, wenn man nicht alt genug ist. In der Praxis dürfte die Neuerung bei der Nutzung von WhatsApp also wenig ändern.

Quelle: WhatsApp-Beta-Info, Rechtsanwälte WILDE BEUGER SOLMECKE

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