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Kontrolle des Heizungsverbots: So soll Jagd auf alte Gas- und Ölheizungen gemacht werden

Es drohen empfindliche Strafen für alte Gas- und Ölheizungen. (© IMAGO / Sven Simon)
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Ab 2024 sollen neue Regeln für Gas- und Ölheizungen gelten. Dann müssten neue Heizungsanlagen klimafreundlich sein und mit mindestes 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Das soll auch kontrolliert werden. Im schlimmsten Fall droht eine hohe Strafe.

Schornsteinfeger sollen Gas- und Ölheizungen kontrollieren

Wenn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 wirklich umgesetzt wird, dann gelten in Deutschland strenge Regeln für Heizungsanlagen. Wenn eine Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, dann soll diese gegen ein klimafreundliches Gerät ausgetauscht werden. In erster Linie wäre damit eine Wärmepumpe gemeint. Doch wer soll das kontrollieren? Tatsächlich sollen Schornsteinfeger diese Rolle übernehmen (Quelle: Berliner-Zeitung).

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Schornsteinfeger würden dann nicht nur die Heizungsanlagen überprüfen, sondern müssten auch beispielsweise das Alter des Besitzers checken. Menschen, die über 80 sind, können nämlich weiterhin alte Heizungen nutzen. Ob das mit dem Datenschutz vereinbar ist, wird sich noch zeigen müssen. Wirklich begeistert sind die Schornsteinfeger davon nicht, sagt Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Man prüfe technische Anlagen und keine Menschen.

Zudem sind noch nicht alle Details des Heizungsverbots und deren Ausnahmen im Detail bekannt. Nicht überall kann einfach so eine Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht werden. Es wird Härtefallregelungen und Übergangszeiten geben. Auch die neue Förderung zum Austausch von Heizungen ist noch nicht geregelt. Es liegt also noch viel in der Schwebe.

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Hohe Strafen drohen für alte Gas- und Ölheizungen

Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Schornsteinfeger die Heizungsanlagen prüfen und dann zunächst die Besitzer über Verstöße informieren. Erst wenn diese nichts ändern, dann sollen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Ob es wirklich dazu kommen wird, müssen wir abwarten. Spätestens wenn der Bundestag und Bundesrat dem neuen Gebäudeenergiegesetz zustimmen, werden alle Details bekannt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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