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Krankschreibung: Das ändert sich am 1. April

Eine Krankschreibung per Telefon ist nicht mehr möglich. (© IMAGO / Lobeca)
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Bei COVID-19-Syptomen mussten Personen nicht mehr zum Arzt gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Die Krankmeldung war auch telefonisch möglich. Das ändert sich ab dem 1. April wieder. Auch bei Corona-Symptomen muss die Krankschreibung vor Ort in der Praxis erfolgen.

 
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Facts 
Update vom 30. März 2023: Die Krankschreibung per Telefon läuft aus. Ab dem 1. April müssen Personen mit leichteren Atemwegserkrankungen wieder persönlich in die Praxis kommen, nachdem die Regelung zuvor mehrmals verlängert wurde (Quelle: Bundesregierung).
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Originalartikel:

Corona: Krankschreibung wieder per Telefon möglich

In der Anfangszeit der Pandemie konnten sich Patienten mit Corona-Beschwerden telefonisch bei ihrem Arzt melden, um sich krankschreiben zu lassen. Zum 1. Juni 2022 wurde die Möglichkeit wieder abgeschafft. Wegen steigender Fallzahlen ist die telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich. Sie soll zunächst bis Ende November 2022 bestehen bleiben. Eine Verlängerung darüber hinaus gilt jetzt schon als wahrscheinlich.

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Wie zuvor können Personen mit Erkältungsbeschwerden auf den sonst obligatorischen Praxisbesuch verzichten. Es reicht ein Anruf beim Arzt, um sich für sieben Tage krankschreiben zu lassen. Nach einer Woche kann die Krankschreibung telefonisch um eine weitere Woche verlängert werden. Halten die Symptome weiter an, müssen Patienten danach in der Praxis vorbeischauen.

Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken sollen „volle Wartezimmer“ und „das Entstehen neuer Infektionsketten“ vermieden werden, wie der Ausschussvorsitzende Josef Hecken erklärt. Bei der telefonischen Krankschreibung handele es sich um eine bundesweit einheitliche Lösung, die erprobt und gut zu handhaben sei. Ein Missbrauch sei bisher nicht aufgefallen (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).

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So funktioniert die Krankschreibung per Telefon

Die Krankschreibung per Telefon läuft einfach ab: Personen mit Erkältungsbeschwerden rufen in der Praxis eines niedergelassenen Arztes an. Anschließend findet ein Gespräch statt. Ist der Arzt von der Arbeitsunfähigkeit überzeugt, erfolgt eine Krankschreibung. Das Telefonat mit einem medizinischen Fachangestellten reicht nicht aus, es muss also in jedem Fall ein Arzt sein.

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