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Neues Heizungsgesetz überrascht: Wichtige Ausnahmeregelung entfällt

Das neue Heizungsgesetz soll alte Menschen nicht mehr ausschließen. (© IMAGO / Sven Simon)
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Das neue Heizungsgesetz soll dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren nur noch klimafreundliche Heizungen eingebaut werden dürfen, wenn die alte Heizung nicht mehr repariert und ausgetauscht werden muss. Eigentlich sollte es dabei eine Ausnahmegenehmigung für besonders alte Menschen geben, doch die ist plötzlich nicht mehr haltbar und heimlich rausgeflogen.

Neues Heizungsgesetz gilt auch für über 80-Jährige

Die Bundesregierung hat ihren finalen Entwurf für das neue Heizungsgesetz vorgelegt und kann diesen nun absegnen lassen. Dabei ist Experten aufgefallen, dass eine eigentlich wichtige Ausnahmeregelung für Menschen, die über 80 Jahre alt sind, fehlt. Eigentlich sollte diese dafür sorgen, dass besonders alte Menschen keine großen Investitionen mehr tätigen müssen, wenn die alte Gas- oder Ölheizung kaputt geht.

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Doch dieser Part fehlt nun, weil das „verfassungsrechtlich nicht tragbar wäre“ sagte FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (via Tagesschau). Damit sich alte Menschen nicht übernehmen, soll es zielgenaue Förderung und eine spezielle Sozialkomponente geben. Zudem sollen über ein KfW-Programm zinsgünstige Darlehn abgeschlossen werden können.

Generell wird das neue Heizungsgesetz aber nicht so strikt, wie es vorher angedacht war. Es gibt viel längere Übergangsfristen und die kommunale Wärmeplanung soll grundsätzlich zuerst stattfinden, um festzulegen, welcher Art von Heizung in der Region überhaupt die Zukunft gehört. Vielleicht muss gar keine Wärmepumpe her, wenn Fernwärme ausgebaut wird. Das alles wird spätestens 2028 fällig und erst dann wirklich relevant.

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Hohe Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen geplant

Das neue Heizungsgesetz sieht zudem ein neues Förderprogramm vor. Grundsätzlich gibt es eine Erstattung von 30 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung für alle. Wer früh umsteigt, profitiert von einer 20-Prozent-Bonusregel. Wenn das Einkommen bei unter 40.000 Euro im Jahr liegt, dann gibt es noch einmal 30 Prozent Erstattung. Alle Entlastungen sind kombinierbar, maximal gibt es 70 Prozent. Selbst wenn man also alle Erstattungen kombinieren könnte, wären es nicht 80 Prozent, sondern „nur“ 70 Prozent.

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Damit dürften sich auch einkommensschwache Haushalte eine klimafreundliche Heizung leisten können, wenn die alte Heizung kaputt geht. Austauschen muss man die Heizung aber erst, wenn die alte Heizung komplett kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann. Niemand wird eine funktionierende Heizung in den Ruhestand schicken müssen. Daran ändert sich nichts.

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