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Smartes Spielzeug: Bundesnetzagentur warnt vor Spionage im Kinderzimmer

Smartes Spielzeug als Geschenk ist nicht immer eine gute Idee, meint die Bundesnetzagentur (© Unsplash)
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Unterm Weihnachtsbaum werden in diesem Jahr einige Smart-Home-Produkte für Kinder liegen. Der Bundesnetzagentur zufolge ist hier besondere Vorsicht geboten, denn manche davon sind in Deutschland illegal. Darunter fallen auch bestimmte Smartwatches und ferngesteuerte Autos.

Bundesnetzagentur warnt vor Tech-Spielzeug

Vermeintlich harmloses Spielzeug für Kinder kann nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sehr viel gefährlicher sein, als auf den ersten Blick ersichtlich. Kurz vor Weihnachten meldet sich die Behörde mit einer Warnung rund um Smart-Home-Produkte für Kinder. Diese seien oftmals für den Verkauf in Deutschland nicht freigegeben und gelten als „Spionagegeräte“.

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Konkret werden Smartwatches für Kinder erwähnt, falls diese zusätzlich über eine versteckte Tracking-Funktion für Eltern verfügen. Kann eine Kamera oder ein Mikrofon aus der Ferne gestartet werden, dann ist ein solches Produkt in Deutschland nicht erlaubt. Weder Kinder noch andere Personen in der Nähe der Smartwatch könnten erkennen, dass eine Möglichkeit zur Überwachung bestehe. Das gelte ebenso für GPS-Tracker wie für manche ferngesteuerte Autos mit versteckter Kamera (Quelle: Bundesnetzagentur).

Prinzipiell gibt die Bundesnetzagentur an, dass Produkte dann in Deutschland verboten sind, wenn sie Gespräche von anderen Personen mitschneiden oder diese heimlich filmen können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist. Als „heimtückisch“ werden dabei Produkte bezeichnet, die auf den ersten Blick wie Alltagsgegenstände aussehen. Der Behörde sind hier smarte Duftspender und Taschentuchboxen aufgefallen.

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Legale Smart-Home-Produkte von Ikea im Video:

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Spionage durch Staubsauger: Warnung vor Saugrobotern

Auch bei Saugrobotern sei Vorsicht geboten. Sollten diesen heimlich Bilder, Videos oder Audio-Dateien an ein Smartphone senden können, dann handelt es sich nach Einschätzung der Behörde ebenfalls um ein Spionagemittel. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Saugroboter anwesende Personen akustisch oder visuell über eine Aufnahme informiert.

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