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Steuerfinanzierte Wetter-App darf nicht kostenlos angeboten werden – aus gutem Grund

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Es mag im ersten Moment etwas absurd klingen, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Wetter-App nicht kostenlos angeboten werden kann, das Gericht hat die Entscheidung aber gut begründet.

Gericht: WarnWetter-App darf nicht kostenlos angeboten werden

Dieser Rechtsstreit zieht sich schon seit Jahren, heute hat das Gericht sein Urteil gefällt. Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes darf nicht mit allen Funktionen kostenlos und ohne Werbung in den App-Stores angeboten werden. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine Behörde und wird natürlich aus Steuermitteln finanziert. Entsprechend wurde die App auch mit diesen Mitteln entwickelt. Die WarnWetter-App besitzt laut dem Bundesgerichtshof aber zu viele Features, um kostenlos angeboten zu werden. Gratis darf die App nämlich nur über amtliche Unwetterwarnungen informieren. Dienste wie ein Regenradar, die Blitzortung oder Informationen zur UV-Strahlung gehören nicht dazu, da diese als allgemeine Wetterinformation und somit geschäftliche Handlung angesehen werden.

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WarnWetter

WarnWetter

Deutscher Wetterdienst
DWD WarnWetter

DWD WarnWetter

Deutscher Wetterdienst

Durch die zusätzlichen Funktionen tritt die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes in Konkurrenz mit privaten Unternehmen, die natürlich Geld verdienen müssen – sei es mit Werbung oder einer kostenpflichtigen Version der App. Die WetterOnline GmbH hat deswegen geklagt und nun gewonnen. Würde die WarnWetter-App, die mit Steuermitteln finanziert wird, nämlich die sonst kostenpflichtigen Dienste kostenlos bereitstellen, hätten private Unternehmen einen massiven Nachteil – berichtet der Spiegel.

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WarnWetter-App: Alle Dienste für 1,99 Euro

Wer die WarnWetter-App nutzt und nicht auf die zusätzlichen Funktionen verzichten möchte, kann sich den gesamten Funktionsumfang für einmalig 1,99 Euro freischalten lassen. Damit bekommt man dann viele weitere Informationen zu der Wetterlage, die über die amtlichen Unwetterwarnungen hinausgehen. Durch die Zahlung wird der Beschluss des Gerichts eingehalten. Es wirkt aber trotzdem etwas komisch für etwas zu bezahlen, für das man eigentlich schon mit den Steuermitteln gezahlt hat.

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