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Verbraucherschützer warnen: Preiserhöhungen bei Abos und Verträgen drohen

Auch Streaming-Anbieter könnten Preiserhöhungen ohne Zustimmung durchführen. (© GIGA)
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Verbraucher müssen wachsam sein: Vertragsänderungen und Preiserhöhungen könnten bald wieder ohne ausdrückliche Zustimmung durchgehen. Verbraucherschützer warnen vor einem neuen Gesetzentwurf, der bisherige Schutzmechanismen aushöhlen könnte.

Verbraucherschutz: Vertrags-Preiserhöhungen drohen

Vertragsänderungen und Preiserhöhungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers. Das könnte sich bald ändern: Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zielt darauf ab, die Zustimmungserfordernis in bestimmten Fällen zu lockern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) warnt, dass die Neuregelung den Verbraucherschutz erheblich schwächen könnte.

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Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass in manchen Fällen das Schweigen des Verbrauchers als Zustimmung zu Vertragsänderungen gewertet werden kann. Unternehmen könnten leichter Preiserhöhungen oder Leistungseinschränkungen durchsetzen.

Der VZBV und seine Vorsitzende Ramona Pop sehen darin einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und eine deutliche Verschlechterung der Position der Verbraucher im Alltag (Quelle: VZBV).

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Bis zu einem BGH-Urteil im Jahr 2021 konnten Banken beispielsweise die Gebühren für Girokonten deutlich erhöhen, ohne dass die Kunden dem ausdrücklich zustimmen mussten. Die geplante Gesetzesänderung könnte wieder zu einer ähnlichen Situation führen, nicht nur im Bankensektor. Verbraucher müssten dann verstärkt darauf achten, nicht Opfer versteckter Preiserhöhungen zu werden.

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Verbraucherschützer wehren sich mit Klagen

Der VZBV führt derzeit Musterfeststellungsklagen gegen Banken wie die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln-Bonn, um gegen einseitige Gebührenerhöhungen vorzugehen. Diese Klagen unterstreichen die Bedeutung der bestehenden Regelungen, die es Verbrauchern ermöglichen, sich gegen ungerechtfertigte Vertragsänderungen zu wehren. Sollte der Gesetzentwurf umgesetzt werden, könnten solche kollektiven Klagemöglichkeiten an Wirksamkeit verlieren.

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