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Wärmepumpe oder Fernwärme: Entscheidender Punkt zum neuen Heizungsgesetz beschlossen

Wer eine Gas- oder Ölheizung ersetzen muss, soll durch den neuen Beschluss endlich Klarheit bekommen. (© IMAGO / Sven Simon)
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Das kommende Heizungsgesetz hat in den letzten Monaten bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung und Wut gesorgt, da nicht wirklich klar war, welche Heizung man künftig einbauen sollte. Das soll sich jetzt ändern, denn die Bundesregierung hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen.

Kommunale Wärmeplanung soll Klarheit schaffen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung geeinigt und diesen beschlossen (Quelle: t-online). Dieser ist die Grundlage für das kommende Heizungsgesetz. Bürger, aber auch Unternehmen sollen dadurch Klarheit über die Wärmeversorgung erhalten. So soll Planungssicherheit für alle geschaffen werden, die sich eine neue Heizung anschaffen müssen. Neue Heizungen sollen zukünftig klimafreundlich arbeiten und gewisse Bedingungen erfüllen.

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Damit die Bürger überhaupt wissen, was für eine Heizung eingebaut werden soll, soll die kommunale Wärmeplanung Klarheit schaffen. So soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juli 2026 eine Wärmeplanung vorliegen. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Juli 2028 Zeit, eine Wärmeplanung auszuarbeiten. Bei Dörfern soll ein größerer Spielraum bestehen. In Neubaugebieten sollen die neuen Regeln aber schon ab Anfang 2024 gelten. Der Bundestag muss dem Beschluss jetzt noch zustimmen. Wenn das passiert, gilt dieser ab 2024.

Die kommunale Wärmeplanung soll beispielsweise klären, ob in den kommenden Jahren eine Wärmeversorgung per Fernwärme geplant ist und sich Hauseigentümer daran anschließen lassen können. Gleiches gilt für die Versorgung per Biomasse oder Wasserstoff. Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen Bürger dazu verpflichtet werden, neue klimafreundliche Heizungen einzubauen, wenn die alte Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann. Eine funktionierende Heizung wird nicht ausgetauscht werden müssen.

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Heizungsgesetz wird später beschlossen

Eigentlich sollte das neue Heizungsgesetz bereits vor der Sommerpause des Bundestags beschlossen werden. Daraus wurde bekanntermaßen nichts. Mit der kommunalen Wärmeplanung ist nun die Grundlage für das weitere Vorgehen gelegt. Im September soll außerdem das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen werden. Dieses muss danach auch noch einmal vom Bundestag bestätigt werden. Erst dann gilt das Gesetz ab 2024.

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