Vorlage für ein Kündigungsschreiben des Sky Pay-TV-Abos.

 
Kündigung Sky Vorlage
Facts 

Wenn man ein Abonnement beim Pay-TV-Anbieter Sky hat und dieses kündigen will, sollte man zwei wichtige Punkte beachten: Der erste ist, dass man unbedingt darauf achten sollte, dass das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Sky eingetroffen ist. Der zweite ist der, dass man entweder per Post oder per Fax, nicht aber per E-Mail kündigen kann. Am einfachsten geht das mit der Kündigung Sky Vorlage.

Ausfüllen der Kündigung Sky Vorlage

Nachdem ihr über unseren Button auf die Kündigung Sky Vorlage bei Aboalarm.de gelangt seid, braucht ihr in diese nur noch eure individuellen Daten eintragen. Dazu gehören Name, Adresse und Kundennummer. Der rechtswirksame Kündigungstext ist hingegen bereits vorformuliert. Ist die Eingabe der persönlichen Vertragsdaten erledigt, könnt ihr noch einige Optionen einstellen: So könnt ihr bestimmen, dass euer Name als Handschrift eingetragen wird und dass Falzmarken angezeigt werden sollen. Weiterhin ist es auch möglich, eure Unterschrift für die Sky Kündigung Vorlage hochzuladen.

Kündigung Sky Vorlage

Abschicken der Kündigung Sky Vorlage

Sind alle persönlichen Daten eingetragen und Einstellungen vorgenommen, könnt ihr die Kündigung Sky Vorlage entweder kostenlos als PDF herunterladen, wobei ihr das Dokument dann noch ausdrucken und per Post verschicken müsst, oder aber über Aboalarm.de direkt per Fax übersenden. Entscheidet ihr euch für letztere Variante, bekommt ihr direkt nach Verschicken des Fax ein Sendeprotokoll als Nachweis der Kündigung des Sky-Abos.

Fazit: Wer sein Pay-TV-Abo bei Sky kündigen möchte, dem kann die Kündigung Sky Vorlage in jedem Fall empfohlen werden. Durch die Bereitstellung eines vorformulierten, rechtswirksamen Kündigungstexts sowie der Möglichkeit, die Sky Abo Kündigung direkt an den Anbieter per Fax zu übersenden, kann man bei der Vertragskündigung Zeit und Mühe sparen. Habt ihr schon mal einen Vertrag über Aboalarm gekündigt? Wie empfindet ihr den Grad der Erleichterung gegenüber der „herkömmlichen“ Kündigung?