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Fast alle Apps verstoßen gegen Gesetze: Analyse mit erschreckendem Ergebnis

Viele Apps verstoßen gegen die DSGVO. (© GIGA)
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Neun von zehn Apps verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung und die E-Privacy-Richtlinie der EU. Das hat eine Analyse von Usercentrics ergeben. In einer Kategorie wird der Datenschutz sogar bei allen untersuchten Apps missachtet.

Analyse: Neun von zehn Apps mit Datenschutzmängeln

Der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zufolge muss die ausdrückliche Einwilligung von Nutzern bestehen, wenn zum Beispiel die Betreiber von Apps ein Tracking von personenbezogenen Daten durchführen. Einer umfangreichen Analyse von Usercentrics zufolge haben die meisten Apps hier noch deutlichen Nachholbedarf. Bei neun von zehn Apps wird gegen die DSGVO verstoßen, so das Fazit.

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Es wurden jeweils 50 Apps aus den Bereichen Lebensmittel, Lifestyle, Fitness und Gesundheit, Finanzen sowie Glücksspiel unter die Lupe genommen. Bei Lebensmittel-Apps wurden in 84 Prozent der Fälle DSGVO-Verstöße bemerkt, was im Vergleich noch den besten Wert darstellt. Bei Finanz-Apps sind es mit 86 Prozent minimal mehr. Noch schlechter sieht es bei Glücksspiel-Apps aus, hier haben alle der untersuchten Apps Mängel gezeigt.

Bei der Untersuchung wurden ausschließlich Apps betrachtet, die Tracker von Drittanbietern zum Zweck der Analyse, Attribution, Monetarisierung oder Marketing installiert haben. Zudem mussten die Apps täglich auf mindestens 50.000 aktive Nutzer kommen, um in die Untersuchung aufgenommen zu werden (Quelle: Usercentrics).

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Das solltet ihr über die DSGVO wissen:

DSGVO: Das Recht auf Auskunft (Erklär-Video von Digitale Gesellschaft e.V.)
DSGVO: Das Recht auf Auskunft (Erklär-Video von Digitale Gesellschaft e.V.)

DSGVO in Apps kaum beachtet

Usercentrics spricht von einem „beunruhigenden Ergebnis“. App-Anbieter sollten zügig nachbessern, um Bußgelder zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die DSGVO kann seit Einführung im Mai 2018 ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Unternehmen verhängt werden, wenn eine unrecht­mäßige Verar­beitung personen­bezogener Daten festgestellt wird. Neben Geldbußen sind auch Schadenersatzansprüche von Betroffenen möglich.

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