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Krankschreibung per Telefon kehrt zurück: Gang zum Arzt nicht nötig

Die telefonische Krankmeldung soll dauerhaft eingeführt werden. (© IMAGO / Zoonar)
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Die telefonische Krankschreibung könnte in Deutschland bald wieder zum medizinischen Standard werden. Aktuellen Berichten zufolge steht die dauerhafte Einführung dieser Regelung für Patienten unmittelbar bevor. Anders als zuvor soll sie nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen gelten.

Telefonische Krankschreibung vor dem Comeback

Vielleicht schon ab dem 7. Dezember müssen sich kranke Arbeitnehmer nicht mehr in jedem Fall zum Arzt schleppen. Ein Anruf und eine telefonisch bestätigte Krankschreibung reichen dann für den AU-Schein wieder aus (Quelle: Tagesschau).

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In der Hochphase der Pandemie hatte sich die telefonische Krankschreibung bereits bewährt. Jetzt soll sie fest in den medizinischen Alltag integriert werden. Der Bundestag hat dafür bereits im Sommer grünes Licht gegeben, nun kommt Bewegung in die Sache. Angesichts steigender Infektionszahlen und voller Wartezimmer fordert der Hausärzteverband eine beschleunigte Umsetzung. Ziel ist es, Ärzten und Patienten bei leichten Erkrankungen den Gang in die Praxis zu ersparen.

Die Umsetzung der telefonischen Krankschreibung wird eher als Marathon denn als Sprint gesehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont die Komplexität der rechtlichen Absicherung. Dennoch könnte die Wende schneller kommen als gedacht. Monika Lelgemann hat als Vorsitzende des zuständigen Ausschusses bereits signalisiert, dass die Regelung unmittelbar nach der Zustimmung des Bundesausschusses in Kraft treten wird – möglicherweise schon am 7. Dezember 2023.

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Telefon-Krankschreibung bei leichten Erkrankungen

Die neue Regelung beschränkt sich nicht mehr wie früher auf Atemwegserkrankungen. Künftig sollen alle Krankheitsbilder mit zu erwartendem milden Verlauf telefonisch diagnostiziert werden können. Dabei müssen die Patienten der jeweiligen Praxis bekannt sein, um Missbrauch vorzubeugen. Die Krankschreibung muss wie bisher durch einen Arzt erfolgen, der von der Arbeitsunfähigkeit des Patienten überzeugt ist.

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