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Bis zu 2.000 Watt: Neue Regeln für Balkonkraftwerke sind da

Die Bundesregierung hat das Solarpaket beschlossen. Das bringt einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke. (© IMAGO / U. J. Alexander)
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Mit einigen Monaten Verzögerung wurde das Solarpaket nun final mit den Stimmen der Ampelregierung beschlossen. Damit werden Erleichterungen für Balkonkraftwerke umgesetzt. Einige entscheidende Forderungen sind aber immer noch offen.

Neue Regeln für Balkonkraftwerke beschlossen

Bereits zum 1. April 2024 wurde die erste Erleichterung für Balkonkraftwerke umgesetzt. Ab diesem Datum ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister stark vereinfacht worden. Nun hat die Ampelregierung das Solarpaket beschlossen und dort kommen weitere Neuerungen zum Tragen:

  • Die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber wird überflüssig. Der Netzbetreiber wird über die Anmeldung beim Marktstammdatenregister informiert.
  • Ein alter Stromzähler darf so lange zurückdrehen, bis er vom Netzbetreiber ausgetauscht wird. Damit entfällt das Warten auf die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks, wenn ein alter Ferrariszähler verbaut ist. Ein Smart Meter wird aber nicht zur Pflicht.
  • 800 Watt Wechselrichter und Solarmodule bis zu 2.000 Watt können genutzt werden.
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Das sind die drei Erleichterungen, die die Bundesregierung selbst umsetzen kann (Quelle: Bundestag (PDF-Dokument)). Sie gelten zudem nur, wenn ihr eure überschüssige Energie kostenlos ins Netz einspeist. Erhaltet ihr eine Vergütung für die eingespeiste Energie, dann gelten für euch andere Auflagen. Das Balkonkraftwerk muss dann wie eine große Photovoltaikanlage angemeldet werden.

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Folgendes ist weiterhin offen:

  • Regeln für den Einsatz des Schukosteckers bleiben so lange unklar, bis der VDE und DKE neue Regelungen dazu vorlegen.

Diese Änderung befindet sich im Normierungsverfahren beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE). Ob es wirklich dazu kommt, ist unklar. Beschlossen ist hier noch nichts. 2024 soll aber Klarheit herrschen.

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Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme festzulegen, ist ebenfalls noch offen. Der Fall befindet sich aktuell noch im Rechtsausschuss des Bundestags und muss vom Parlament beschlossen werden. Gleichzeitig laufen schon erste Gerichtsverfahren, die klären sollen, was genau erlaubt sein wird (Quelle: Stuttgarter Nachrichten).

EPP Solar 860-Watt-Balkonkraftwerk mit Deye-Wechselrichter
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Preis kann jetzt höher sein. Preis vom 29.04.2024 22:32 Uhr

Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen
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Vieles noch nicht im Detail geklärt

Die gute Nachricht ist, dass nach monatelanger Verzögerung das Solarpaket endlich beschlossen wurde. Jetzt muss nur noch ein Datum genannt werden, wann es in Kraft tritt. Einige Details sind aber noch offen, doch der erste große Schritt ist gemacht. Wir halten euch auch weiterhin auf dem Laufenden.

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