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Ab 2021: Verordnung verbietet Ärzten beliebte Behandlung – das ist der Grund

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Im neuen Jahr dürfen Ärzte eine bei vielen Patienten beliebte Diagnosemethode nicht mehr anwenden. Dafür sorgt eine Verordnung, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. GIGA klärt auf, wer davon betroffen ist.

Werdende Eltern müssen auf neue Ultraschall-Technik verzichten

Ab 2021 ändert sich für werdende Eltern der Besuch beim Gynäkologen: Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) werden zum Jahreswechsel einige moderne Bildgebungsverfahren verboten. Konkret nicht mehr erlaubt sein werden 3D-Bildaufnahmen von Kindern im Mutterleib sowie Filmaufnahmen. Stattdessen bleibt Eltern der gewöhnliche 2D-Ultraschall.

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Das trifft allerdings nicht in allen Fällen zu. So müssen künftig Ärzte entscheiden, ob eine Untersuchung mit 3D-Ultraschall medizinisch notwendig ist. Das kann etwa bei Risikoschwangerschaften oder bei gewissen Entwicklungsstörungen zutreffen. Dann sollen auch weiterhin die moderneren Verfahren genutzt werden. Aus bloßer, wenn auch verständlicher Neugier darf jedoch in Zukunft kein „Baby-Kino“ mehr angeboten werden.

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Hohe Belastung durch Ultraschall könnte schädlich für Kinder sein

Das geht aus einer Neufassung der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) hervor. Sie tritt „ganz überwiegend am 31. Dezember 2020“ in Kraft, informiert das Bundesministerium. Nach Auffassung des BMU kennzeichnet das Baby-Kino den „nichtmedizinischen Einsatz von Ultraschallgeräten zur Anfertigung von medizinisch nicht erforderlichen Bildern und Filmen des ungeborenen Kindes im Mutterleib“.

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Wie t-online berichtet, wolle man mit der Neufassung mögliche Gesundheitsrisiken durch zu hohe Ultraschallintensität für ungeborene Kinder eliminieren. Der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin zufolge, gebe es jedoch keine Studien, welche diese Risikoeinschätzung bestätigen würden. So oder so, wann immer medizinisch notwendig, wird weiterhin alles getan, um Risiken für Mutter und Kind zu vermeiden. Wenn ihr das nächste Mal zum Arzt geht, solltet ihr außerdem von dieser Änderung bei Krankschreibungen wissen.

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