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Apple und Samsung atmen auf: EU schwächt neue Akku-Regel ab

Smartphones mit Wechsel-Akkus bleiben die Ausnahme. (© GIGA)
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Apple und Samsung können aufatmen, da die EU eine neue Akku-Regel in einem entscheidenden Punkt abgemildert hat. iPhones und Galaxy-Smartphones bleiben somit unverändert. Allerdings gilt das Gegenteil für E-Bikes und E-Scooter, bei denen sich etwas ändert.

Im Kampf gegen Elektroschrott verschärft die EU ihre Gangart. Im Visier von Brüssel: festverbaute Akkus. Nachdem bereits das EU-Parlament den finalen Entwurf für eine Neuordnung der Akku-Regeln abgesegnet hat, stimmte kürzlich auch der EU-Rat dem Vorhaben zu. Entgegen älterer Annahmen sind moderne Smartphones von der Neuregelung nicht betroffen.

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Neue EU-Regeln: Smartphones dürfen weiter festverbaute Akkus besitzen

Möglich machen das gleich zwei Schlupflöcher. So darf ein Akku weiterhin fest verbaut sein, wenn er von hoher Qualität ist. Das bedeutet, dass er nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität aufweist, berichtet WinFuture. Nach 1.000 Zyklen sollen es noch 80 Prozent sein.

Die zweite Ausnahme betrifft wasserdichte Elektronikgeräte. Auch sie müssen keinen Wechsel-Akku aufweisen.

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Viele moderne Smartphones wie etwa ein iPhone 14 Pro oder Samsung Galaxy S23 sind wasserdicht und wären damit von der neuen Akku-Regel befreit.

Bei den Ladezyklen müssen die Hersteller aber noch eine Schippe drauflegen: „Eine gewöhnliche Batterie behält bei 500 vollständigen Ladezyklen unter normalen Betriebsbedingungen in der Regel bis zu 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität“, heißt es etwa bei Apple zum Thema Batterie und Leistung. (Quelle: Apple).

Mit Forschungsarbeit und ausgefeilteren Akku-Techniken sollte der Sprung von aktuell 80 Prozent auf dann 83 Prozent aber zu machen sein, zumal die neuen Akku-Regeln erst ab 2027 greifen.

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Es schwirren viele Akku-Mythen herum. Lasst euch von ihnen nicht täuschen: 

Fast Charging, Memory-Effekt und Tiefentladung – GIGA klärt Akku-Mythen auf
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E-Bikes brauchen einen Wechsel-Akku

Bei E-Bikes, E-Scootern und anderen leichten Verkehrsmitteln sieht die Sache aber anders. Hier verpflichtet die neue EU-Regel die Hersteller zu einem Wechsel-Akku.

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