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Elektrogeräte-Kauf: Worauf Kunden ab 1. März achten müssen

© Waschmaschine
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Das Energielabel verspricht Kunden mehr Übersicht beim Kauf von Elektrogeräten. Doch diesen Zweck hat es überlebt, darum wird ab 1. März 2021 nachgebessert. GIGA weiß, worauf Kunden dann achten müssen.

Kein A+++ mehr: Nur noch schlechte Produkte im Handel?

Ob beim neuen Smart-TV oder der Kühl-Gefrier-Kombi, auch wenn die Waschmaschine streikt und eine neue her muss – auf all den Neugeräten klebt das Energielabel. Es klärt auf über den Energie- und Ressourcenverbrauch von Elektronikartikeln, soll Orientierung beim Kauf bieten. Mittel der Wahl ist eine Skala von A bis G für besonders energieeffiziente bzw. -verschwenderische Produkte. Aber wann hat man zuletzt ein Gerät gesehen, dass mal unter die Kategorie B fällt?

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In den letzten Jahren hat sich auch in punkto Energieeffizienz einiges getan. Eigentlich eine erfreuliche Entwicklung, wird genau das jetzt zum Problem für das schmucke Label: Plötzlich hilft es nicht mehr weiter. Wer macht sich schon die Mühe zwischen A++ und A+++ zu unterscheiden? Alles A, alles top. Mit dem neuen Label, das die EU zum 1. März einführt – ein Schritt, der bereits angekündigt wurde – ist damit Schluss. Jetzt gilt: Nichts ist mehr A. Die oberste Kategorie bleibt zunächst frei, bei der Effizienz soll Luft nach oben sein. Auch die Berechnung der Übergänge zwischen den anderen Kategorien wurde überarbeitet. So werde das „reale Verbrauchsverhalten besser“ abgebildet, heißt es in der Ankündigung.

Das hat sich bei den Energielabeln geändert:

Die neuen EU-Energielabel: Das hat sich geändert
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Das ändert sich noch beim neuen EU-Energielabel

Neu ist außerdem ein QR-Code: Per Scan mit dem Smartphone leitet der an die Europäische Produktdatenbank weiter. Dort gibt es weitere Informationen zum Gerät. Die Piktogramme für weitere Informationen etwa über Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch wurden ebenfalls überarbeitet. Am 1. März starten zunächst nur einige Geräte mit dem neuen Label. Außerdem sollen Ressourcen künftig durch ein „Recht auf Reparatur“ geschont werden.

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Laut des Bundesministeriums für Wirtschaft sollen trotz des neuen Labels die Produkte weiterhin vergleichbar sein. Zumindest in der Anfangsphase wird ein B oder C statt eines A sicherlich trotzdem bei vielen Kunden für Verwirrung sorgen.

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