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Gaspreise zu hoch: Verbraucherzentralen knöpfen sich erstes Unternehmen vor

Die Verbraucherzentralen klagen gegen ein erstes Gasunternehmen. (© IMAGO / Shotshop)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen den Berliner Gasgrundversorger GASAG. Ihm wird vorgeworfen, Neukunden deutlich höhere Gastarife angeboten zu haben. Betroffene Kunden sind angehalten, sich der Klage anzuschließen.

Verbraucherzentralen klagen gegen GASAG

Wegen deutlich höherer Gastarife in der Grund- und Ersatzversorgung klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Berliner GASAG AG. Das Kammergericht in Berlin hat eine entsprechende Musterfeststellungsklage zugelassen, die am 16. August 2022 erhoben wurde. Nun sucht der VZBV nach betroffenen Kunden, die sich an der Klage beteiligen möchten.

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Der Bundesverband wirft der GASAG vor, im Winter 2021 deutlich teurere Tarife für Neukunden eingeführt zu haben. Über 150 Prozent mehr als Bestandskunden sollten Haushalte zahlen, die zur GASAG wechselten. Auch wer durch einen Umzug Kunde des Grundversorgers wurde, musste bis zum 1. Mai 2022 viel mehr zahlen als Bestandskunden. Erst danach beendete die GASAG die „Tarifspaltung“. Die Mehrkosten sollen sich auf mehrere Hundert Euro belaufen haben.

In der mittlerweile aufgegebenen Tarifpolitik der GASAG sieht der VZBV eine Diskriminierung. Laut Henning Fischer vom Bundesverband hat die GASAG „ein Zweiklassensystem erschaffen“. Insbesondere wird hierbei kritisiert, dass es sich bei der GASAG um den Gasgrundversorger handelt. Falls Kunden von einem anderen Anbieter nicht mehr versorgt werden, kommt das Gas automatisch von der GASAG (Quelle: VZBV).

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Klage wegen Gaspreisen: Vermieter muss mitspielen

Der VZBV weist darauf hin, dass sich nur Personen der Klage anschließen dürfen, welche die Kosten für Gas nicht als Teil der Nebenkosten an den Vermieter überweisen. In diesem Fall ist nämlich der Vermieter Kunde und nicht der Mieter. Auf der Webseite des VZBV steht ein „Klage-Check“ bereit, über den herausgefunden werden kann, ob sich Personen an der Klage beteiligen können.

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