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Geld zurück vom Stromanbieter: Diese Kunden erhalten jetzt bis zu 5.500 Euro

Kunden erhalten nach unzulässigen Strompreiserhöhungen Geld zurück. (© IMAGO / Bihlmayerfotografie)
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Zwei Strom- und Gasanbieter knicken ein: Nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen erhalten Kunden nun Geld zurück. Verbraucher können sich auf bis zu 5.500 Euro freuen. Die beiden Versorger hatten zuvor unzulässige Preiserhöhungen vorgenommen.

Stromanbieter: Geldregen für Kunden nach Klage

Die beiden Energieversorger Primastrom und Voxenergie haben sich nach Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zu umfangreichen Rückzahlungen bereit erklärt. Rund 1.600 Kunden, die sich den Klagen angeschlossen hatten, können nun mit Rückzahlungen rechnen, die teilweise im vierstelligen Bereich liegen. Ein Verbraucher erhält sogar 5.500 Euro zurück.

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Die außergerichtlichen Einigungen entlasten die Verbraucher nicht nur finanziell, sondern vermeiden auch einen möglicherweise langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit. Durch die Rücknahme der Klagen vor dem Kammergericht Berlin konnte eine schnelle Lösung im Sinne der Verbraucher gefunden werden. Der VZBV betont, dass diese Vergleiche ein starkes Signal an die Energieversorger senden, unangemessene Preiserhöhungen zu überdenken und sie gleichzeitig die Stärke kollektiver Verbraucherklagen zeigen.

Grund für die Klagen gegen Primastrom und Voxenergie waren gravierende Preiserhöhungen, die insbesondere ab dem Jahr 2021 spürbar werden. Kunden sollten plötzlich das Dreifache für Strom und sogar das Neunfache für Gas zahlen.

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Der VZBV sah in den Erhöhungen einen Bruch von Preisgarantien sowie eine Missachtung geltender Geschäftsbedingungen. Hunderte von Verbraucherbeschwerden gaben schließlich den Anstoß für die Klage.

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Primastrom und Voxenergie: Sofortige Rückzahlung

Nach Angaben der Verbraucherschützer erhalten die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kunden „in diesen Tagen“ ihr Geld zurück, sofern die Überweisung nicht bereits auf ihrem Konto eingegangen ist (Quelle: VZBV).

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