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Parkhaus mit dem Auto verlassen: Wie viel Zeit habt ihr nach dem Bezahlen?

© IMAGO / Deutzmann
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Nachdem das Parkticket bezahlt wurde, bleibt euch nur eine bestimmte Zeit, um das Parkhaus zu verlassen. Wie viel genau, hängt vom Parkhausbetreiber ab.

Die Gebühren in Parkhäusern sind zumeist recht hoch. Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn Autofahrer nicht schnell genug die Ausfahrt erreichen und noch einmal nachzahlen müssen. Doch wie viel Zeit bleibt nach dem Bezahlen, um das Parkhaus zu verlassen?

Elektronische Parkscheiben sind eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe, die euch Stress ersparen können. Im Video verraten wir, wie das funktioniert.

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Parkhausbetreiber legen Richtwert fest

Aus vielerlei Gründen können zwischen dem Bezahlen des Parktickets und dem Erreichen der Ausfahrtschranke einige Minuten verstreichen. Zum Beispiel müssen Kinder angeschnallt oder Einkaufstüten verstaut werden. Wenn dann noch Stau an der Ausfahrt herrscht, ist eine Verspätung nicht unwahrscheinlich.

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Für die erlaubte Zeit zwischen dem Bezahlen des Parkscheins und der Ausfahrt durch die Schranke gibt es keine allgemeingültige Regel. Stattdessen variiert sie von Parkhaus zu Parkhaus. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Größe des Parkhauses, wie der Bundesverband Parken erklärt. In den meisten Fällen habe man 10 bis 15 Minuten Zeit, um die Einrichtung zu verlassen.

Zeit im Parkhaus abgelaufen – was passiert jetzt?

Geht es nach Verkehrsrechtler Ingo-Julian Rösch aus Nürnberg, entspricht die übliche Obergrenze einer Viertelstunde. Ist das Zeitfenster für einen Aufenthalt im Parkhaus nach dem Bezahlvorgang in den Geschäftsbedingungen geregelt, sollten die Richtlinien auch angemessen und fair sein. Sind sie das nicht, so sind sie unwirksam. Dann würde ein Gericht im Streitfall den angemessenen Zeitraum festlegen.

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Doch wer ist schon bereit, wegen wenigen Euros Nachzahlung vor Gericht zu ziehen? Die praktischste Lösung ist laut Rösch daher, erst mal diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen. Die Belege sollte man aufbewahren und sich anschließend an den Parkhausbetreiber wenden. Möglicherweise ist der Betreiber sogar kulant und zahlt die Beträge zurück.

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