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Nachprüfung beim TÜV: Mögliche Kosten und Fristen

Kosten, Fristen und andere wichtige Details: Das kommt bei einer TÜV-Nachprüfung auf euch zu. (© getty / deepblue4you)
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Der TÜV hat einen Mangel festgestellt und ihr müsst euch auf eine Nachprüfung einstellen. Wie hoch können die Kosten ausfallen? Welche Frist gilt es einzuhalten? Alles, was ihr zur Nachuntersuchung wissen müsst, erfahrt ihr hier.

TÜV-Nachprüfung: Kosten für einen zweiten Versuch

Ihr gebt euer Fahrzeug beim TÜV ab, doch bei der Rückkehr in die Werkstatt stellt ihr fest: Euer Wagen hat keine neue Plakette bekommen und den TÜV nicht bestanden. Es wurde also ein Mangel festgestellt, der eine Nachprüfung zur Folge hat.

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Die Kosten für eine Nachuntersuchung beim TÜV halten sich in Grenzen. Glücklicherweise zahlt ihr einen kleinen Betrag zwischen 12 und 30 Euro.

Frist und mögliche Bußgelder bei einer Nachuntersuchung

Seid ihr beim TÜV durchgefallen, habt ihr einen Monat Zeit, die angegebenen Mängel zu beseitigen und euer Fahrzeug zur Nachuntersuchung zu bringen. Überschreitet ihr die Frist von einem Monat, müsst ihr eine erneute Hauptuntersuchung beantragen und ein Bußgeld von ca. 40 Euro zahlen.

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Leider wird es noch etwas teurer, denn ihr tragt die vollen Kosten einer erneuten Hauptuntersuchung, solltet ihr die Frist einmal nicht eingehalten haben.

Bei der Nachprüfung durchgefallen – was nun?

Ihr habt den Zeitraum der Nachuntersuchung eingehalten und alle Mängel beseitigt, trotzdem fallt ihr erneut durch die Nachprüfung. Das kann durchaus passieren, schließlich können andere gravierende Mängel festgestellt werden, die es bei der ersten Untersuchung so nicht gab.

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Zum Glück besteht die Möglichkeit auf eine zweite Nachuntersuchung, allerdings solltet ihr auch hier die ursprüngliche Frist von vier Wochen nach der Hauptuntersuchung nicht überschreiten – das könnte knapp werden.

Schon gewusst? Die Nachprüfung eures Fahrzeuges kann auch eine andere Prüfstelle durchführen. Ihr seid nicht an eine Werkstatt gebunden.

Wie der TÜV empfiehlt, solltet ihr den Prüfbericht solange aufbewahren, bis euer Kennzeichen mit einer neuen Plakette geschmückt ist. Solltet ihr nämlich mit abgelaufener TÜV-Plakette in eine Verkehrskontrolle geraten, dient der Prüfbericht als Nachweis für eine Nachprüfung, was ein unnötiges Bußgeld vermeidet.

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