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Wegen Preiserhöhung: Vodafone soll vor Gericht landen – Kunden können mitmischen

Verbraucherschützer werfen Vodafone unfaire Preisanpassungen vor. (© GIGA)
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Der Verbraucherschutz zerrt Vodafone vor Gericht. Grund dafür sind Preiserhöhungen aus dem Jahr 2023, die der Telekommunikationskonzern einseitig von den Kunden verlangt haben soll. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Verbraucherschützer nicht in Ordnung – und könnte Vodafone Millionen an Rückzahlungen kosten.

 
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Verbraucherschutz will Rückzahlungen für Millionen von Vodafone-Kunden

Für Millionen Verbraucher geht es um verhältnismäßig kleine Beträge, für Vodafone jedoch ums große Geld: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) strebt eine Sammelklage gegen den Telekommunikationskonzern mit Sitz in Düsseldorf an. Es geht dabei um Preiserhöhungen von 5 Euro pro Monat für Internet- und Festnetzanschlüsse, nicht jedoch um Mobilfunkverträge.

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Die Preise hatte Vodafone 2023 angehoben – aus Sicht der Verbraucherschützer einseitig und ohne „eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung“ (Quelle: VZBV). Der VZBV hat deswegen Klage vor dem nordrhein-westfälischen Oberlandesgericht in Hamm eingereicht, der sich betroffene Verbraucher kostenlos anschließen können.

Laut VZBV-Vorständin Ramona Pop sei dieser Schritt besonders wichtig, da es sich für viele Betroffene wegen einer Preiserhöhung von 5 Euro sonst oft nicht lohnen würde, selbst gegen den Anbieter tätig zu werden. Dem Verbraucherschutz zufolge könnte es um bis zu 10 Millionen betroffene Vodafone-Kunden gehen.

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Wer an der Sammelklage teilnehmen möchte, muss sich dafür ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Der Verbraucherschutz bietet einen Check an, mit dem Verbraucher prüfen können, ob sich ihre Fälle für die Teilnahme an der Klage eignen (zum Check beim VZBV).

Bei Erfolg geht der VZBV davon aus, dass die in Folge der Preiserhöhungen dann zu viel gezahlten Kosten von Vodafone zurückgezahlt werden müssten. Wegen der neuen Form der Sammelklage sei auch kein weiteres Verfahren nötig, in dem Betroffene ihre Rückerstattung geltend machen müssten. Obendrein will man eine Entschädigung in Form von Zinsen erreichen.

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Vodafone im Recht? Provider sieht keinen Grund für Klage wegen Preiserhöhung

Der Verbraucherschutz hält neben den Preiserhöhungen außerdem die angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vodafone für unzulässig – ganz anders als der Düsseldorfer Konzern selbst.

„Der Großteil aller deutschen Unternehmen hat inflationsbedingt seine Preise erhöht. Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen. Allerdings mussten auch wir aufgrund stark gestiegener Kosten unsere Festnetzpreise moderat anpassen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir in unseren AGB entsprechend aufgenommen“, heißt es von Vodafone (Quelle: Golem).

Welche Seite Recht bekommt, muss jetzt das Gericht klären. Betroffene Verbraucher können sich der Klage laut VZBV noch bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung anschließen.

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