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Handyverträge: Auf diese Revolution warten die Kunden seit langem

© Charis Gegelman / https://unsplash.com/photos/oVj742JJHPo / Royalty-free stock photo
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Handyverträge mit zwei Jahren Laufzeit könnten bald schon gesetzlich verboten werden. Einem neuen Entwurf des Justizministeriums zufolge sollen Laufzeitverträge drastisch gekürzt werden. Auch Kündigungen könnten bald einfacher werden. Was steckt dahinter?

 
Deutsche Telekom
Facts 

Mobilfunkverträge: Kürzere Laufzeit geplant

Einem Gesetzentwurf des Justizministeriums nach könnte sich die derzeit übliche Laufzeit bei Handy-, Festnetz- und Fitnessstudioverträgen von 24 Monaten bald schon auf 12 Monate reduzieren. Nachdem in der Regierungskoalition lange über das Thema gestritten wurde, scheint man sich nun geeinigt zu haben. Die Position der Verbraucher gegenüber Unternehmern soll sich deutlich verbessern, so das Ziel. Kunden würden „viel zu häufig abgezockt und übervorteilt“, meint Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Die aktuelle Gesetzeslage sei nicht mehr zeitgemäß.

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Sollten die Regelungen tatsächlich wie beschrieben Realität werden, dann hätte das große Auswirkungen auf Kunden und Anbieter gleichermaßen. Verträge müssten dann bereits nach einem Jahr wieder auslaufen. Auch die automatische Verlängerung eines Laufzeitvertrags soll sich nicht mehr bei 12 Monaten, sondern nur noch bei maximal 3 Monaten liegen. Falls also die Kündigungsfristen vergessen wurden, kommt man dennoch kurze Zeit später aus dem Vertrag wieder heraus. „Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit“, begründet Lambrecht laut golem.de das Vorhaben.

Um Kunden besser vor Abzocke zu schützen, sollen telefonisch abgeschlossene Verträge in Zukunft immer noch zusätzlich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Erst dann gilt der Vertrag als bestätigt. So soll „aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen“ der Kampf angesagt werden. Das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ kann beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in eingesehen werden.

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Bei einem Wechsel des Anbieters kann die Rufnummer natürlich mitgenommen werden. Alle Infos dazu gibt es hier im Video:

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Kürzere Laufzeiten: Anbieter nicht zufrieden

Kaum überraschend ist, dass die Telekommunikationsanbieter von den Plänen nicht gerade begeistert sind. Die Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben bislang aber unterschiedlich auf den Gesetzentwurf reagiert.

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Vodafone ist der Meinung, dass ein solches Gesetz zu weniger Wahlfreiheit führen würde. Telefónica weist darauf hin, dass Kunden bei einer Laufzeit von 24 Monaten „sehr günstige Kombi-Angebote“ bekämen. Von der Telekom ist zu hören, dass manche Produkte bereits mit einer kürzeren Laufzeit angeboten werden. Hier fällt die Anschlussgebühr aber deutlich höher aus.

In der Bilderstrecke: So könnt ihr am besten Datenvolumen sparen.

Sollte das Gesetz beschlossen werden, dann wird zwar die Laufzeit begrenzt, doch die monatlichen Kosten könnten für die Kunden spürbar steigern – insbesondere dann, wenn mit dem Vertrag auch gleichzeitig ein Handy abbezahlt wird. Statt 24 Raten würden dann eben 12 höhere anfallen. Oder man entscheidet sich gleich für einen flexiblen, monatlich kündbaren Vertrag.

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